-
Russischer Drohnenangriff auf Kiew am helllichten Tag – Verletzte in weiteren Regionen
-
Steigende Öl- und Gaskosten: Reiche lehnt Preisdeckel ab
-
Kommunalwahlen in Frankreich: Rechtspopulisten erobern in erster Runde 24 Rathäuser
-
Frühere Dombaumeisterin kritisiert geplantes Eintrittsgeld für Kölner Dom
-
Unicredit legt Angebot für weitere Anteile an der Commerzbank vor
-
Anklage gegen früheren Chefarzt wegen Missbrauchs von jugendlichen Patientinnen
-
Russischer Drohnenangriff am helllichten Tag: Mehrere Explosionen in Kiew zu hören
-
Kommunalwahlen in Paris: Fünf Kandidaten in der zweiten Runde
-
Asiens Fußballverband hofft weiter auf Irans WM-Teilnahme
-
Trendergebnis: CDU liegt bei Kommunalwahl in Hessen vor SPD und AfD
-
Flughafen von Dubai nimmt Betrieb nach Drohnenvorfall und Brand teilweise wieder auf
-
Israel hat "gezielten Bodeneinsatz" im Südlibanon begonnen
-
NHL: Draisaitl trifft und verletzt sich
-
Justizministerium: Zahl der Fahrgäste ohne Ticket im DB-Fernverkehr gestiegen
-
Nervenstarker Sinner gewinnt erstmals Indian Wells
-
Trump fordert Nato-Beteiligung in Straße von Hormus
-
Hautkrebsfrüherkennung: Mehrheit nutzt Screening nicht
-
Oscars: "One Battle After Another" triumphiert über "Blood & Sinners"
-
Frankreich: Prozess gegen Dschihadisten wegen Völkermords an Jesiden
-
Berufungsprozess gegen Frankreichs Ex-Präsident Sarkozy beginnt
-
Steinmeier besucht Panama zum Auftakt von Mittelamerika-Reise
-
SPD und CDU in Brandenburg unterzeichnen Koalitionsvertrag
-
EU-Energieminister beraten vor dem Hintergrund steigender Öl- und Gaspreise
-
EU-Außenminister beraten in Brüssel über Kriege in Ukraine und Nahost
-
Niederländischer Regierungschef Jetten zu Antrittsbesuch bei Merz
-
Flugbetrieb am Flughafen von Dubai nach Drohnenvorfall vorübergehend eingestellt
-
Trump: Abkommen mit Kuba wird "sehr bald" zustandekommen
-
Trump: Iran nicht "bereit" für Abkommen zur Beendigung des Krieges
-
Behörden: Drohnenvorfall löst Feuer nahe internationalem Flughafen von Dubai aus
-
Trump: Ausbleibende Hilfe in Straße von Hormus wäre "schlecht" für Zukunft der Nato
-
Museumsbeleuchtung mieten - hochwertige Lichtlösungen von LED Explorer
-
Trump und Starmer beraten über Blockade der Straße von Hormus
-
Fünf Verletzte durch Raketenangriff auf Flughafen von Bagdad
-
Rechtspopulisten behaupten sich bei Kommunalwahlen in Frankreich
-
Iranische Führung kündigt Anhebung des Mindestlohns um 60 Prozent an
-
Kasachstan beschließt per Referendum neue Verfassung
-
Kommunalwahlen in Frankreich: Präsidentschaftskandidat Philippe in Le Havre vorn
-
Spiele beendet: Paralympisches Feuer in Norditalien erloschen
-
Kommunalwahlen in Frankreich: Sozialist Grégoire in Paris weit vorn
-
Undav entscheidet: VfB holt Big Points gegen Leipzig
-
Kommunalwahlen in Frankreich: Rechtspopulisten siegen offenbar in mehreren Städten
-
Israel will noch "tausende Ziele" im Iran angreifen
-
Israel öffnet Grenzübergang Rafah ab Mittwoch für "begrenzten" Personenverkehr
-
BBL: Bayern verlieren in Bamberg - Alba erlebt Debakel
-
Netanjahu macht sich über Internet-Gerüchte über seinen angeblichen Tod lustig
-
Liverpool patzt gegen strauchelnde Spurs
-
Wadephul sieht keine Notwendigkeit für Beteiligung an Hormus-Mission
-
Barca hält Real auf Distanz
-
Windchaos in Oslo: Raimund tritt nicht an, Schreck bei Hoffmann
-
Eiskalte Mainzer verstärken Bremer Abstiegsangst
Urteil: Kein Schmerzensgeld für Mädchen in Nordrhein-Westfalen wegen langer Quarantäne
Ein Mädchen aus Neuss in Nordrhein-Westfalen hat einem Urteil zufolge auch nach einer insgesamt 28 Tage langen Corona-Quarantäne keinen Anspruch auf Schmerzensgeld. Eine Klage seiner Eltern gegen die Stadt Neuss wies das Landgericht Düsseldorf damit zurück, wie das Gericht am Mittwoch mitteilte. Die Stadt habe das damals fünf Jahre alte Kindergartenkind "als notwendige Maßnahme zum Schutz der Bevölkerung" unter Quarantäne stellen dürfen.
Zwischen März und Mai 2021 hatte die Stadt Neuss dreimal für jeweils acht bis zehn Tage eine häusliche Quarantäne für das Mädchen angeordnet, nachdem ein anderes Kind aus der Kita positiv auf das Coronavirus getestet worden war. Die Familie sei damals nicht gegen die Verordnungen vorgegangen.
Schließlich zogen die Eltern des Kinds doch gegen die Stadt Neuss vor Gericht, weil diese die Quarantäneverfügung nicht rechtzeitig aufgehoben habe. In der Folge habe das Kind soziale Einschränkungen und psychische Belastungen erlitten. Mangels Zugang zur Natur habe es keine Möglichkeit gehabt, Vitamin D durch Sonnenstrahlen zu bilden. Auch die Familie sei durch die lange Quarantäne belastet worden. Aus diesem Grund forderten die Eltern mindestens 7000 Euro Schmerzensgeld.
Das Gericht befand, dass das fünfjährige Kind ansteckungsverdächtig gewesen sei, nachdem ein anderes Kind in seiner Gruppe einen positiven PCR-Test hatte. Im Kindergarten müsse davon ausgegangen werden, dass Kinder aus derselben Gruppe "sich auch über eine Dauer von mehr als zehn Minuten in einem Abstand von weniger als eineinhalb Metern befinden" und somit enge Kontaktpersonen seien. Die Quarantänedauer sei ebenfalls nicht zu beanstanden. Das Urteil ist nicht rechtskräftig und kann vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf angefochten werden.
F.Schneider--AMWN