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Streit um Kosten für Assistenzhundausbildung: Klägerin verliert gegen Krankenkasse
Krankenkassen sind einem Urteil des Landessozialgerichts von Niedersachsen und Bremen zufolge bei der Hilfsmittelversorgung nicht zu einer "Optimalversorgung" zum Ausgleich "aller Behinderungsfolgen in sämtlichen Lebensbereichen" verpflichtet. Das stellte das Gericht nach Angaben vom Montag in einem Rechtsstreit um die Bezahlung der Ausbildung eines Hunds zum Autismusassistenzhund klar. Es gab der Kasse Recht, die eine Kostenübernahme abgelehnt hatte. (Az. L 16 KR 131/23)
Das Gericht bestätigte die Position der Krankenkasse, wonach die 49-jährige Klägerin nicht auf einen speziell ausgebildeten Assistenzhund angewiesen sei. Das von ihr auf Anraten einer Therapeutin angeschaffte Tier bewirke, dass sie häufiger das Haus verlasse und sich sicherer fühle. Dies treffe aber auf jeden Hund zu, eine Zahlungspflicht begründe das nicht. Die Klägerin verkenne den Umfang der Leistungspflicht der Krankenversicherung.
Im sogenannten Hilfsmittelrecht bestehe für Versicherte "kein Anspruch auf eine Optimalversorgung", erklärte das Gericht. Hinzu komme im vorliegenden Fall, dass die gesetzliche Krankenversicherung für Leistungen zur Teilhabe am gesellschaftlichen Leben und zur Teilhabe am Arbeitsleben gar nicht zuständig sei. Insgesamt gelte, dass ein "Gefährte" für die Frau "sinnvoll und nützlich" sein möge. Rechtlich erforderlich sei er deshalb aber nicht.
P.Silva--AMWN