-
Digitalisierung des Bundeswehr-Heeres verzögert sich und verteuert sich
-
Südafrikas Kommunalwahlen stehen im Zeichen kommunaler Versorgungskrisen
-
Trump signalisiert Kooperationsbereitschaft trotz demokratischer Mehrheit
-
Polizeieinsätze gegen linke Proteste lösen Debatte über staatliche Härte aus
-
Fünfzehn Jahre nach dem NSU bleiben Fragen zu Unterstützern offen
-
Spanischer Fußballer Jesús de Miguel stirbt nach Kollision
-
Hakeem Jeffries steht vor dem Aufstieg zum mächtigsten Demokraten im Kongress
-
Demokraten gewinnen in Texas Senatssitz und Gouverneursamt
-
Demokraten erobern bei US-Zwischenwahlen beide Kongresskammern
-
Abdul El-Sayed gewinnt Senatssitz in Michigan und schreibt Geschichte
-
Trump signalisiert nach Midterms Gesprächsbereitschaft mit den Demokraten
-
Die Pitch-Präsentationen und Keynote-Redner für Blue Magic Netherlands am 17. November stehen fest
-
Wer immer funktioniert, muss nicht noch besser werden
-
Letzte Funksprüche zeigen Kontrollverlust vor Learjet-Absturz in Florida
-
Der Begriff „migrantisches Milieu“ belebt die Stadtbild-Debatte neu
-
Europas digitale Finanzinfrastruktur soll unabhängiger und robuster werden
-
Raiffeisen Bank International muss den geplanten Addiko-Deal neu strukturieren
-
Dobrindts Äußerung über „Chaoten“ löst Kritik von Grünen und Linken aus
-
Mehr als 1000 Berliner SPD-Mitglieder wenden sich gegen Rot-Grün-Rot um jeden Preis
Verwaltungsgericht: Schüler in Berlin müssen sich weiter auf Corona testen
Schülerinnen und Schüler in Berlin müssen sich weiter auf Corona testen, um zum Unterricht zugelassen zu werden. Die Verpflichtung zum Selbsttest vor dem Schulbesuch sei rechtmäßig, urteilte das Verwaltungsgericht Berlin am Freitag. Es wies damit mehrere Eilanträge gegen die Testpflicht zurück. Berlin ist den Angaben zufolge derzeit das einzige Bundesland, das diese für Schüler weiter anordnet. (VG 3 L 143/22, u.a.)
Auf Grundlage der Corona-Basisschutzverordnung hat die Berliner Senatsverwaltung vorgeschrieben, dass Schülerinnen und Schüler nur am Präsenzunterricht teilnehmen dürfen, wenn sie sich zwei Mal pro Woche einem Test auf das Coronavirus unterziehen und das Ergebnis negativ ausfällt. Der Testpflicht stünden keine durchgreifenden Bedenken entgegen, entschied nun das Gericht. Sie könne auch unabhängig von einer durch den Bundestag festgestellten epidemischen Lage von nationaler Tragweite als notwendige Schutzmaßnahme angeordnet werden.
Es liege auch keine unzulässige Ungleichbehandlung der Schülerinnen und Schüler mit Beschäftigten in Büro- und Verwaltungsgebäuden vor, für die keine Testpflicht mehr gelte. Denn bei Letzteren falle es im Grundsatz leichter als in Schulen, insbesondere in der Primarstufe, die Hygienemaßnahmen umzusetzen.
Zu beanstanden sei auch nicht, dass die Senatsverwaltung geimpfte und genesene Schülerinnen und Schüler nicht von der Testpflicht ausnehme. Denn das Robert-Koch-Institut schätze die Gefährdung durch Covid-19 für die Gesundheit der Bevölkerung in Deutschland insgesamt als hoch ein und schließe eine Infektion allein durch eine Impfung oder Genesung nicht aus.
Der Umstand, dass Berlin mittlerweile als einziges Bundesland die Testpflicht in Schulen anordne, sei zudem nicht geeignet, einen Verstoß gegen den Gleichheitssatz im Grundgesetz zu begründen, hieß es weiter. Dieser fordere nur eine Gleichbehandlung im jeweiligen Zuständigkeitsbereich der Verordnungsbehörde. Gegen die Beschlüsse kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg erhoben werden.
F.Schneider--AMWN