-
Merz sagt Selenskyj weitere Ukraine-Hilfe und europäischen Gipfel zu
-
Trump kündigt Ende des milliardenschweren Israel-Hilfsprogramms an
-
Russischer Angriff auf Dorf in Saporischschja fordert mindestens 33 Tote
-
TAP erhält neue Autonomie: Lufthansa-Deal und Regierungsdekret
-
Trump will jährliche US-Militärhilfe für Israel bis Jahresende beenden
-
Polizeigewerkschaft warnt vor Folgen einer AfD-Regierung in Sachsen-Anhalt
-
Digitalisierung des Bundeswehr-Heeres verzögert sich und verteuert sich
-
Südafrikas Kommunalwahlen stehen im Zeichen kommunaler Versorgungskrisen
-
Trump signalisiert Kooperationsbereitschaft trotz demokratischer Mehrheit
-
Polizeieinsätze gegen linke Proteste lösen Debatte über staatliche Härte aus
-
Fünfzehn Jahre nach dem NSU bleiben Fragen zu Unterstützern offen
-
Spanischer Fußballer Jesús de Miguel stirbt nach Kollision
-
Hakeem Jeffries steht vor dem Aufstieg zum mächtigsten Demokraten im Kongress
-
Demokraten gewinnen in Texas Senatssitz und Gouverneursamt
-
Demokraten erobern bei US-Zwischenwahlen beide Kongresskammern
-
Abdul El-Sayed gewinnt Senatssitz in Michigan und schreibt Geschichte
-
Trump signalisiert nach Midterms Gesprächsbereitschaft mit den Demokraten
-
Die Pitch-Präsentationen und Keynote-Redner für Blue Magic Netherlands am 17. November stehen fest
-
Wer immer funktioniert, muss nicht noch besser werden
Urteil: Masken- und Testpflicht an Brandenburger Grundschulen war rechtens
Die Masken- und Testpflicht an Brandenburger Grundschulen während der Covid-19-Pandemie war einem Gerichtsurteil zufolge rechtens. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg in einem Normenkontrollverfahren bereits am 22. Januar, wie das OVG am Freitag in Berlin mitteilte. Antragsteller waren ein minderjähriger Junge und seine Eltern.
Die Beschränkungen seien verhältnismäßig gewesen, befand das OVG. Für Grundschulen bestanden demnach zahlreiche Ausnahmen und Abmilderungen. So mussten die Schülerinnen und Schüler während der Pausen, im Sportunterricht und während des Lüftens keine Masken tragen. Die Tests konnten zu Hause in vertrauter Umgebung vorgenommen werden. Diejenigen, die sich keinem Test unterziehen wollten, konnten am Distanzunterricht teilnehmen.
Dem verfassungsrechtlichen Bildungsanspruch sei damit genügt worden, erklärte das OVG. Zudem hätten die Regelungen dem Schutz des Lebens und der Gesundheit einer Vielzahl von Menschen gedient.
Die Revision zum Bundesverwaltungsgericht wurde durch das Gericht nicht zugelassen. Dagegen kann Beschwerde eingelegt werden.
F.Bennett--AMWN