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Bundesverwaltungsgericht verhandelt im Juli weiter über Corona-Impfpflicht für Soldaten
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig will am 6. und 7. Juli seine Verhandlung über die Corona-Impfpflicht für Bundeswehrsoldaten fortsetzen. Der Vorsitzende Richter gab in der Sitzung am Mittwoch diese beiden Fortsetzungstermine bekannt. Der erste Wehrdienstsenat verhandelt die Beschwerde zweier Luftwaffenoffiziere gegen die Aufnahme der Covid-19-Impfung in die Liste der Pflichtimpfungen für Soldaten. Diese sehen darin einen Verstoß gegen Grundrechte und fordern, die Impfung von der Liste zu streichen. (Az. BVerwG 1 WB 2.22)
Bei den Fortsetzungsterminen im Juli sollen unter anderem zwei Experten des Paul-Ehrlich-Instituts (PEI) vernommen werden, wie der Vorsitzende Richter in der Sitzung am Mittwoch mitteilte. Zudem sollen von der Bundeswehr vorzulegende Unterlagen diskutiert werden. Zuvor wurden auf Antrag der Klagenden ein Sachverständiger zu Impfnebenwirkungen gehört und mehrere Beweisanträge eingebracht, die der Senat jedoch aus größtenteils formellen Gründen anschließend ablehnte.
Bereits am Dienstag hatte das Gericht Sachverständige des Robert-Koch-Instituts zur Wirksamkeit der Corona-Impfstoffe und zu den Impfempfehlungen der Ständigen Impfkommission angehört. Zudem berichtet ein Mitarbeiter des PEI über die Risiken und Nebenwirkungen von mRNA-Impfstoffen sowie auf Antrag der Klagenden eine Expertin über die Eignung von Coronatests.
Seit Ende November besteht für Soldatinnen und Soldaten die Pflicht, die Corona-Schutzimpfung zu dulden, sofern dem keine medizinischen Gründe entgegen stehen. Zum sogenannten Basisimpfschema gehören auch Impfungen gegen Tetanus, Hepatitis, Grippe und andere Infektionskrankheiten. Das Gericht verhandelte schon Anfang Mai zwei Tage lang und setzte die Verhandlung nun am Dienstag und Mittwoch fort.
C.Garcia--AMWN