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Rabattaktionen bei Bestellung von Medikamenten: BGH verhandelt über Apothekenstreit
Der Wettkampf zwischen Apotheken vor Ort und Versandapotheken hat am Mittwoch den Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe beschäftigt. Verhandelt wurde ein Rechtsstreit, der sich seit Jahren zieht: Es ging um Rabattaktionen von 2012 und 2013. Der bayerische Apothekerverband klagte gegen ein Pharmaunternehmen mit Sitz in den Niederlanden, das später von DocMorris übernommen wurde. (Az. I ZR 74/24)
Die niederländische Firma reimportierte verschreibungspflichtige Medikamente, die ihr von deutschen Pharmagroßhändlern geliefert wurden. Gegen Einreichung des ärztlichen Rezepts wurden sie an Kunden in Deutschland per Kurier geliefert. Die Kunden bekamen bei der Einlösung eines Rezepts einen Bonus von drei Euro pro Medikament und eine Prämie von bis zu neun Euro, wenn sie ein Formular ausfüllten oder am Telefon Fragen beantworteten.
Der Apothekerverband wertet das Verhalten des Unternehmens als wettbewerbswidrig. Nach Beginn des Gerichtsverfahrens in Deutschland kippte der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg 2016 die deutsche Preisbindung für verschreibungspflichtige Medikamente für Versandapotheken im EU-Ausland.
Dieser Entscheidung lag zwar ein anderer konkreter Fall zugrunde, trotzdem musste das Oberlandesgericht München sie für diesen Fall berücksichtigen. Es entschied zugunsten des Apothekerverbands und argumentierte unter anderem mit einem drohenden Apothekensterben in Deutschland, das die Versorgung beeinträchtigen könne.
Dem BGH stellt sich nun die Frage, ob es dabei die richtigen Maßstäbe zugrunde legte. Während der Verhandlung zeichnete sich ab, dass die vom Oberlandesgericht herangezogene Begründung und Auskunft der Bundesregierung womöglich nicht genügte und nicht genügend statistische Daten lieferte.
Noch hat der BGH aber nicht entschieden, das soll zu einem späteren Zeitpunkt passieren. Wann er sein Urteil verkündet, war am Mittwochnachmittag noch nicht bekannt.
In diesem alten Fall geht es noch um altes Recht. Seit Ende 2020 ist für verschreibungspflichtige Medikamente zwar überall - in Apotheken vor Ort und für Versandapotheken - der gleiche Preis vorgeschrieben, das gilt aber nur für gesetzlich Versicherte. Das am BGH erwartete Urteil dürfte also nicht das letzte Wort im Streit zwischen Versandapotheken und Vor-Ort-Apotheken werden.
G.Stevens--AMWN