-
Werner Herzog wird bei Filmfestival in San Sebastián für sein Lebenswerk geehrt
-
EU-Finanzminister beraten in Dublin
-
Pistorius nimmt in Texas ersten F-35-Kampfjet für Bundeswehr in Empfang
-
Russland-Geschäft von Nestlé und Auchan unter russische Verwaltung gestellt
-
Europa League: Tor-Debüt für Woltemade, Baur trifft für Celtic
-
Vor Abgeordnetenhauswahl in Berlin: Linke in Umfrage knapp vor CDU
-
Wahllokale im Fernen Osten geöffnet: Parlamentswahl in Russland hat begonnen
-
Handball: Nur Magdeburg in Champions League noch ungeschlagen
-
Vor Landtagswahl in Mecklenburg-Vorpommern: SPD schiebt sich in Umfrage vor AfD
-
Rankel erlebt Zitterpartie: Meister Berlin gewinnt DEL-Auftakt
-
Prinz Harry absolviert ersten größeren Auftritt nach seiner Rückkehr nach Großbritannien
-
USA geben grünes Licht für möglichen F-35-Verkauf an Saudi-Arabien
-
Merz und Trump holen abgesagtes Telefonat nach
-
UNO: Weniger Migranten erreichen Europa über das Meer - doch mehr sterben beim Versuch
-
Handball: Melsungen zahlt Champions-League-Lehrgeld
-
Pleite zum Auftakt: Hoffenheim geht auf Kreta baden
-
Frankreichs Premier Lecornu will 54 Milliarden Euro einsparen
-
Merz: Bas-Plan gegen Sozialmissbrauch am Mittwoch im Kabinett
-
Merz verteidigt Reformkurs: "Wir holen nach, was wir längst hätten machen müssen"
-
Rallye: WM-Finale in Saudi-Arabien wegen Kriegs gestrichen
-
Mindestens fünf Tote bei Angriffen im Jemen und in Saudi-Arabien
-
Staatsbesuch: Trump will Xi persönlich am Flughafen empfangen
-
Klage scheitert: Schulleiter bekommt keinen Ausgleich für Überstunden
-
"Kontrolle nicht verlieren": Charles III. richtet Appell an führende KI-Unternehmen
-
AFP-Fotos scheinen Trump mit Darstellung von Abriss des Kennedy Centers zu zeigen
-
Deutschlands größter Offshore-Windpark eingeweiht
-
Drohender Streik: Micron-Beschäftigte in Taiwan lehnen Bonus von 68 Monatsgehältern ab
-
Erkrankter stirbt nach Malariainfektion nahe Frankfurter Flughafen
-
Glücksspiel im Internet: BGH prüft Rückforderung von verlorenen Einsätzen
-
Polzin vor Vertragsverlängerung beim HSV
-
KI-Aufholjagd: Europa macht bei industriellen Anwendungen Boden gut
-
Dianas Bruder erhebt heftige Vorwürfe gegen Charles III. - Palast dementiert
-
US-Kongress will Haushalte vor steigenden Stromkosten durch Rechenzentren schützen
-
Todesfall nach Malariainfektion nahe Frankfurter Flughafen
-
Oppositionelles Mitte-Links-Lager gewinnt Parlamentswahl in Schweden
-
Ukrainische Regierung plant 2027 Rekordausgaben für Verteidigung
-
Bayern: Festnahme nach mutmaßlichem Mord an 45-Jährigem bei Feier in Coburg
-
Festnahme in Brandenburg: IS-Anhänger soll Anschlag auf Kirche in Bremen geplant haben
-
Aus Rotweinfass verschwunden: Unbekannte stehlen tausende Liter Maische von Weingut
-
Erdogan will 2028 erneut antreten und setzt auf vorgezogene Wahl
-
Streit um Teilnahme Israels: Irland will ESC auch 2027 boykottieren
-
Gemischtes Echo auf Bas-Plan gegen Sozialmissbrauch
-
Urteil: Meta haftet für Fake-Werbung auf Instagram und Facebook
-
Carney begrüßt "neue Allianz" mit der EU und weist Kritik Trumps zurück
-
Russland stehen verschärfte US-Sanktionen bevor - Kreml nennt Kongressvotum "feindselig"
-
Oppositionelles Mitte-Links-Lager gewinnt Parlamentswahl in Schweden knapp
-
OLG: Niedersächsische Sparkasse muss Konto von linkem Verein weiterführen
-
SPD-Generalsekretär räumt Fehler bei Erklärung zu Zweitwohnungssteuer ein
-
Baumarkt-Streit um Farbe Orange: Obi verliert vor BGH
-
Viele Menschen würden mehrere tausend Euro für humanoide Haushaltsroboter zahlen
Landessozialgericht betont Unterschied zwischen Impfschaden und Nebenwirkung
Das baden-württembergische Landessozialgericht hat in einem Urteil die Unterscheidung zwischen echtem Impfschaden und bloßer Impfreaktion im Rahmen üblicher Nebenwirkungen betont. Nach Angaben vom Montag wies es die Klage einer 56-Jährigen ab, die nach einer Kombinationsimpfung gegen Tetanus und Diphtherie im Jahr 2015 aufgrund einer vorgeblichen schweren Schädigung wegen Berufsunfähigkeit auf eine Beschädigtenrente geklagt hatte. Die Richter stuften dies als schlichtweg unbegründet ein.
Demnach hatte die als Reinigungskraft tätige Klägerin nach der Impfung an der Einstichstelle eine Gewebeverhärtung ausgebildet. Dabei handelt es sich um ein als Nebenwirkung bekanntes sogenanntes teils verhärtetes Granulom. Dieses erkannte das Land Baden-Württemberg 2017 laut Gericht zwar als Impfschaden an und übernahm die Kosten für eine Behandlung. Es verweigerte aber mit Blick auf die geringe Beeinträchtigung eine Rente.
Dagegen klagte die Frau zunächst vor dem Sozialgericht, wobei sie sich auf vorgebliches attackenartiges Stechen und Brennen in ihrem linken Arm berief. Nach eigener Darstellung könne sie den Arm nicht mehr richtig nutzen und deshalb auch nicht mehr in ihrem angestammten Beruf arbeiten. Das Gericht verpflichtete das Land am Ende dazu, eine Reizung von Nerven der Haut als Folge des bereits festgestellten Impfschadens anzuerkennen.
Dagegen klagte die Frau weiter vor dem Landessozialgericht und forderte eine staatliche Rente laut Vorschriften für Impfschädigungen nach dem Bundesinfektionsschutzgesetz ein. Die Richter dort allerdings kamen nach eigenen Angaben letztlich zu dem Schluss, dass die Klägerin völlig zu Unrecht einen Impfschaden geltend gemacht habe. Das Land habe diesen gar nicht feststellen dürfen. Das Urteil der Vorinstanz wurde aufgehoben.
Das Granulom sei als bloße Nebenwirkung einzustufen und stelle keinen Impfschaden dar, hieß es in dem Urteil der Stuttgarter Richter. Damit könne die Frau zugleich aber auch nicht auf die Anerkennung weiterer vermeintlicher Impfschadensfolgen klagen. Nachweise für angebliche gesundheitliche Beeinträchtigungen über das Granulom hinaus seien bei ihr "in keiner Weise ärztlich dokumentiert", stellte das Gericht fest.
Demnach lag bei der Klägerin allerdings bereits vor der Impfung eine "ängstlich-depressive Symptomatik" mit entsprechenden Symptomen in Folge erheblicher familiärer und sozialer Probleme vor. Gegen den Zusammenhang von Schmerzen und Impfung sprach laut Gericht dabei auch, dass im ersten halben Jahr nach der strittigen Immunisierung zunächst keine dauerhafte Gabe von Schmerzmitteln erforderlich gewesen war. Stattdessen waren früher von Orthopäden Kopf- und Nackenschmerzen beschrieben worden.
O.Johnson--AMWN