
-
London: Rechtsextremist Tommy Robinson zieht zehntausende Demonstranten an
-
Neuer schließt Comeback in der Nationalmannschaft aus
-
Offensiv-Orkan: FC Bayern fegt über den HSV hinweg
-
Schröder über Gold-Double: "Würde uns viel bedeuten"
-
London: Zehntausende demonstrieren nach Aufruf des Rechtsextremen Tommy Robinson
-
Woltemade trifft beim Debüt zum Sieg
-
Drei Tore in der Nachspielzeit: Köln schockt Wolfsburg spät
-
Vingegaard vor Vuelta-Triumph
-
Die Joker stechen: Freiburg wendet Fehlstart ab
-
BVB müht sich gegen dezimierte Heidenheimer zum Sieg
-
Tausende Menschen nehmen an Gaza-Friedensdemo in Berlin teil
-
Rund 110.000 Menschen demonstrieren nach Aufruf des Rechtsextremen Tommy Robinson in London
-
Basketball: Steinmeier und Schenderlein beim EM-Finale
-
Ukraine möchte Invictus Games für verletzte Soldaten ausrichten
-
Jobgarantie für Klose in Nürnberg
-
Gaza-Friedensdemo in Berlin begonnen - Start mit mindestens 8000 Teilnehmenden
-
Unbekannte schießen in Niedersachsen auf E-Scooter-Fahrer - Mann schwer verletzt
-
Nächster Rückschlag für Nürnberg
-
Viel Arbeit, wenig Ertrag: Schalke unterliegt Kiel
-
Gaza-Friedensdemo in Berlin begonnen - Start mit 8000 Teilnehmenden
-
Brand auf Schrottplatz in Ludwigshafen sorgt für Großeinsatz
-
Volleyball-WM: Deutschland startet mit klarer Niederlage
-
Linke in Rheinland-Pfalz wählt Landesvorsitzende Ruppert zu Spitzenkandidatin
-
Mit Mühe: Mihambo im WM-Finale von Tokio
-
Türkische Justiz lässt dutzende weitere Oppositionspolitiker festnehmen
-
Tote Frau auf Berliner Spielplatz: 49-jähriger Festgenommener wieder frei
-
20-Jähriger stirbt nach Angriff am Berliner Humboldtforum
-
Nach Angriff in Katar: US-Außenminister Rubio reist nach Israel
-
Verfassungsrichter-Wahl im Bundestag für den 25. September geplant
-
Witwe von erschossenem US-Aktivisten Kirk kündigt Fortsetzung von dessen Arbeit an
-
Moritz Wagner warnt vor Türkei: "Kein Zuckerschlecken"
-
Davis-Cup-Team löst Ticket für Finalrunde
-
Witwe des erschossenen US-Aktivisten Kirk will dessen Arbeit fortführen
-
Treibhausgasemissionen: US-Regierung will Berichtspflicht für Industrie abschaffen
-
Klare Ansage von Wagner: "Spielen nicht für Silber"
-
"Kein perfekter Start": Hjulmands Debüt mit kleinem Makel
-
Alvarez gegen Crawford: "Einer der größten Kämpfe"
-
Frankfurt ein Bayern-Jäger? "Vielleicht hört der Scheiß auf"
-
Erste WM-Enttäuschung: Pudenz und Steinacker früh raus
-
Spannungen mit den USA: Maduro ruft Venezolaner zu Schießübungen in Kasernen auf
-
Im Dampfbad von Tokio: Linke landet auf Platz 14
-
Im Dampfbad von Tokio: Linke landet auf Platz XX
-
EVP-Chef Weber verspricht Abkehr von Verbrenner-Aus - ADAC fordert Ende von "Grundsatzdebatten"
-
Rating-Agentur Fitch stuft Kreditwürdigkeit Frankreichs herab
-
Hjulmand-Debüt geglückt: Bayer schlägt Lieblingsgast Frankfurt
-
DEL: Fehlstart für Köln - Klatsche für Frankfurt
-
Basketball: Deutschland im EM-Finale gegen die Türkei
-
Aufsteiger Bielefeld springt auf Rang zwei
-
An Heckings Geburtstag: Bochum verliert auch in Paderborn
-
UN-Vollversammlung beschließt Erklärung zur Zweistaatenlösung

Brandenburger Verfassungsgericht: Versammlungsverbot während Pandemie nichtig
Die Einschränkung von Versammlungen in Brandenburg während der Coronapandemie ist nicht mit der Verfassung vereinbar gewesen. Entsprechende Regelungen in der Eindämmungsverordnung seien nichtig, teilte das Gericht am Mittwoch in Potsdam mit. Zwei Vorschriften zur Maskenpflicht bestätigte das Verfassungsgericht hingegen.
Der sogenannte abstrakte Normenkontrollantrag zu der Verordnung war von den damals noch 23 Abgeordneten der Brandenburger AfD-Fraktion gestellt worden. Das Verfassungsgericht gab dem damit verbundenen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung im Hinblick auf die versammlungsrechtlichen Regelungen bereits im Juni 2020 statt. Diese Entscheidung bestätigte es nun. Mit den Verboten und Einschränkungen habe der Verordnungsgeber die in der Landesverfassung gewährte Versammlungsfreiheit verletzt.
Die Anordnung der Maskenpflicht habe auf Grundlage der damals vorhandenen Informationen zur Verbreitung des Virus zum Zweck des Schutzes der Bevölkerung erfolgen können. Die damit einhergehenden Grundrechtseinschränkungen seien gerechtfertigt gewesen, erklärte das Verfassungsgericht. Die Entscheidung fiel bereits am 20. Juni.
A.Mahlangu--AMWN