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Unzuverlässiger als die Bahn: Apotheker kritisieren häufige Ausfälle beim E-Rezept
Die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) hat häufige Störungen beim elektronischen Rezept kritisiert. "Das E-Rezept läuft der Deutschen Bahn in Sachen Unzuverlässigkeit den Rang ab", sagte ABDA-Chef Thomas Preis den Zeitungen des Redaktionsnetzwerks Deutschland vom Freitag. "Ein ausgefallener Zug ist ärgerlich, aber ein nicht abrufbares E-Rezept kann erhebliche Konsequenzen für die Gesundheit von Menschen haben." Preis forderte deshalb deutliche Verbesserungen bei der Stabilität des Systems.
Erst am Mittwoch hatte es bundesweit wieder Störungen beim E‑Rezept gegeben. Preis sagte, alleine in den vergangenen beiden Wochen sei es an fünf Tagen zu Komplettausfällen oder erheblichen Beeinträchtigungen im E-Rezept-System oder der dahinter liegenden Telematikinfrastruktur gekommen. Jedes Mal seien zehntausende Patientinnen und Patienten betroffen gewesen.
"Zur Digitalisierung des Gesundheitswesens gibt es keine Alternative. Aber diese Unzuverlässigkeit ist nicht hinnehmbar", betonte Preis. "Wir brauchen größtmögliche Verlässlichkeit bei den digitalen Anwendungen für elektronische Rezepte."
Die zuständige bundeseigene Digitalagentur Gematik müsse dafür sorgen, dass Apotheken und Arztpraxen in einem stabilen System arbeiten könnten, mahnte der Verbandschef. Für den Fall des Versagens des Systems forderte er zudem flexible Regeln. Apotheker bräuchten dann mehr Handlungsfreiheiten, "um Patientinnen und Patienten trotzdem schnell und unbürokratisch mit notwendigen Medikamenten zu versorgen".
Pflegebedürftige und immobile Menschen träfen Ausfälle beim E-Rezept "besonders hart", erklärte der Vorstand der Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch. "Denn um an ihre Medikamente zu kommen, sind mehrere zusätzliche Wege notwendig. Es heißt dann oft, zurück zum Arzt und mit dem Papierrezept wieder zur Apotheke." Deshalb müssten Taxischeine in solchen Fällen von den Krankenkassen bezahlt werden.
Brysch forderte Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) hier zum Handeln auf. Sie müsse auch die Gematik anweisen, "einen monatlichen Störungsbericht vorzulegen". Ärztinnen und Ärzte müssten zudem direkt darüber informiert werden, ob das System funktioniere oder nicht. Sie könnten dann gegebenenfalls direkt ein Papierrezept ausgegeben.
Arztpraxen müssen seit dem 1. Januar 2024 bei verschreibungspflichtigen Medikamenten ein E-Rezept ausstellen. Patienten können dieses über ihre Gesundheitskarte, eine spezielle App oder einen Ausdruck mit E-Rezept-Code dann in der Apotheke einlösen.
Für Patientinnen und Patienten hat das E-Rezept auch den Vorteil, dass Wege in die Arztpraxis entfallen, wenn ein Folgerezept benötigt wird. Auch nach Videosprechstunden kann ein E-Rezept ausgestellt werden. Das Bundesgesundheitsministerium verweist auch darauf, dass Ärzte über das E-Rezept einfacher mögliche Wechselwirkungen verschriebener Medikamente überprüfen können.
M.Thompson--AMWN