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Nach Impfverweigerung: Bundeswehrsoldat geht erfolglos gegen Entlassung vor
Ein Bundeswehrsoldat ist vor Gericht erfolglos gegen seine Entlassung aus dem Dienst vorgegangen, nachdem er eine Coronaimpfung verweigert hatte. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig wies seine Berufung gegen die Entscheidung des Truppendienstgerichts Nord am Mittwochabend nach Angaben einer Sprecherin zurück. Das Dienstgericht hatte festgestellt, dass der Hauptfeldwebel einem Vorgesetzten gesagt habe, er fühle sich nicht mehr an seinen Treueeid gebunden. (Az. 2 WD 30.24)
Grund dafür sei gestörtes Vertrauen in die militärische Führung. Er soll zudem gesagt haben, dass er auch einem Marschbefehl im Rahmen eines Nato-Einsatzes nicht Folge leisten würde. Der Mann war dem Dienstgericht zufolge wegen der Befehlsverweigerung bereits strafrechtlich verurteilt worden. Gegen seine Entlassung wehrte er sich vor dem Bundesverwaltungsgericht, hatte dort aber nun keinen Erfolg.
Das Bundesverteidigungsministerium hatte die Impfung im November 2021 in die Liste der verbindlichen Basisimpfungen für Soldatinnen und Soldaten aufgenommen. Für diese Impfungen, darunter etwa auch Hepatitis und Grippe, besteht eine sogenannte Duldungspflicht.
Im Juli 2022 entschied das Bundesverwaltungsgericht, dass die Aufnahme der Coronaimpfung auf die Liste grundsätzlich rechtmäßig war. Die Notwendigkeit müsse aber regelmäßig überprüft werden. Im vergangenen Jahr wurde sie wieder von der Liste der Pflichtimpfungen für die Bundeswehr gestrichen.
In Leipzig war ursprünglich noch ein zweiter Verhandlungstag für Donnerstag angesetzt, das Gericht entschied aber bereits am Mittwochabend.
F.Bennett--AMWN