-
Endlich keine "Zielscheibe" mehr: Alcaraz unterliegt Medwedew
-
Orlando mit siebtem Sieg - Doncic entscheidet Overtime-Krimi
-
"Ein guter Punkt": Heckings Debüt macht Wolfsburg Hoffnung
-
Nur ein Punkt beim HSV: Kwasniok schaltet in den Derby-Modus
-
"Zweikampfführung überdenken": Besondere Rote Karte für Nmecha
-
Champions League weiter im Blick: Bayer gerät unter Druck
-
Ostbeauftragte sieht noch "große Ost-West-Unterschiede" und will Frauen stärken
-
Vor Trump-Reise: USA und China beraten über Handel
-
Rund 4,7 Millionen Menschen zur Kommunalwahl in Hessen aufgerufen
-
Frankreichs Kommunalwahlen als Stimmungstest für Präsidentschaftswahl 2027
-
Staatsmedien: Kim beaufsichtigt Test von hochmodernem Mehrfachraketenwerfer
-
Parlamentswahl im kommunistischen Vietnam begonnen
-
Drei iranische Fußballerinnen ziehen Asylantrag in Australien zurück
-
Indian Wells: Zverev gegen Sinner erneut chancenlos
-
Formel 1 sagt Rennen in Bahrain und Saudi-Arabien ab
-
Sonntagstrend: Union verliert leicht und liegt nun wieder gleichauf mit AfD
-
Demonstranten in Kuba randalieren in Büro von Kommunistischer Partei
-
Iran-Krieg: Schweiz lehnt zwei Überfluggesuche für US-Militärflugzeuge ab
-
Handball: Kiel mit Statement-Sieg im Derby
-
Schmähpreis Goldene Himbeere für "Krieg der Welten" und "Schneewittchen"
-
Sachsen-Anhalt: Fraktionschefin von Angern führt Linke in Landtagswahlkampf
-
Snowboard: Hofmeister triumphiert in Kanada
-
Díaz-Platzverweis: Kompany bedient - Dingert räumt Fehler ein
-
Trump drängt andere Länder zur Entsendung von Kriegsschiffen in Straße von Hormus
-
Raimund erlebt Desaster - Deschwanden schreibt Geschichte
-
Slowakei gibt Blockade in letzter Minute auf: EU-Sanktionen gegen Moskau verlängert
-
Trotz Negativzahlen: DBS zieht positive Bilanz
-
Erstmals seit sieben Jahren US-Flagge an Botschaft in Venezuela gehisst
-
In Unterzahl: Bayern erkämpft Punkt in Leverkusen
-
Hecking verpasst perfekten Einstand
-
Adeyemi und Reggiani jubeln: BVB hält Verfolger auf Abstand
-
Steinmeier und Merz würdigen verstorbenen Philosophen Habermas
-
Verfolgung: Hettich-Walz fällt weit zurück - Voigt stark
-
Philosoph Jürgen Habermas mit 96 Jahren gestorben
-
Vor Landtagswahl in Mecklenburg-Vorpommern: Linke und BSW küren Spitzenkandidaten
-
Belgiens Regierungschef fordert Ukraine-Verhandlungen der EU mit Russland
-
Nobelpreisträger Stiglitz: Trump hat "Handgranate auf Weltwirtschaft geworfen"
-
Israels Verteidigungsminister: Iran-Krieg zwei Wochen nach Beginn in "entscheidender Phase"
-
Popp verlässt den VfL Wolfsburg und wechselt zum BVB
-
Philosoph Jürgen Habermas gestorben
-
Paderborn verpasst Sprung auf Aufstiegsplatz
-
Bei Kornetka-Debüt: Braunschweig gelingt Befreiungsschlag
-
Verfolgung von Otepää: Biathlet Nawrath auf Rang acht
-
Aicher starke Vierte - und vor Shiffrin
-
Iranische Behörden: "Normaler" Betrieb auf Öl-Insel Charg trotz US-Angriffen
-
Nur Vierte: Forster verpasst Gold-Hattrick klar
-
Explosion vor jüdischer Schule in Amsterdam - Israel verurteilt "Epidemie des Antisemitismus"
-
SPD und CDU stimmen für Koalitionsvertrag: Weg für Rot-Schwarz in Brandenburg frei
-
Mecklenburg-Vorpommern: Bildungsministerin Oldenburg führt Linke in Landtagswahl
-
Nachträgliche Verleihung von Karlspreis an belarussische Oppositionelle Kolesnikowa
Streit um Corona-Ausschuss in Hessen: Staatsgerichtshof weist Klage weitgehend ab
Im Streit um den Corona-Untersuchungsausschuss des hessischen Landtags ist die AfD mit einer Klage vor dem Landesverfassungsgericht weitgehend gescheitert. Der hessische Staatsgerichtshof in Wiesbaden wies die von 26 AfD-Abgeordneten und einem fraktionslosen Parlamentarier eingereichte Verfassungsbeschwerde gegen den Einsetzungsbeschluss des Landtags vom April 2024 nach Angaben vom Mittwoch größtenteils ab. (Az. P.St. 2974)
Die Landtagsmehrheit hatte damals den von der AfD eingebrachten Antrag für einen Untersuchungsausschuss abgelehnt. Das Parlament setzte den Ausschuss gleichwohl ein, jedoch mit reduziertem Untersuchungsumfang. Viele der ursprünglich von der AfD formulierten Untersuchungsfragen waren nach Ansicht der Landtagsmehrheit viel zu unpräzise oder schlicht unzulässig - etwa weil sie auf das Handeln von Bundesbehörden zielten.
Der Staatsgerichtshof bestätigte diese Position nun weitgehend. Auch das Untersuchungsrecht einer parlamentarischen Minderheit unterliege verfassungsrechtlichen Grenzen, hieß es in seinem Urteil. So müsse diese den Untersuchungsauftrag "hinreichend bestimmt" darlegen, das "Verbot vorweggenommener Feststellungen und Wertungen" beachten und sich auf "den Kompetenzbereich des hessischen Landtags" beschränken.
Der ursprüngliche Einsetzungsantrag der Kläger habe diesen Maßstäben "nur in geringem Umfang" genügt, erklärte das Gericht. Etliche Fragen seien verfassungswidrig gewesen und daher vom Landtag "zu Recht" nicht zugelassen worden. Nur vier von insgesamt mehr als 40 Fragen habe der Landtag nicht streichen dürfen. Sie seien verfassungskonform gewesen.
Laut Staatsgerichtshof fiel das Urteil allerdings nicht einhellig. Vier der elf Richterinnen und Richter gaben ein Sondervotum ab. Sie vertraten darin die Auffassung, dass der Landtag den Ausschuss "mit einem weitaus weniger reduzierten Untersuchungsgegenstand" hätte einsetzen müssen.
Auch in der Frage der Ausschussgröße wies das Landesverfassungsgericht die Klage der AfD-Parlamentarier ab. Der Landtag setzte diesen damals mit 16 Mitgliedern ein, von denen drei der AfD angehörten. Die AfD wollte einen Ausschuss mit 15 Mitgliedern, in dem sie ebenfalls drei Abgeordnete stellen sollte. Sie wollte sich damit 20 Prozent der Sitze sichern.
Konkrete Folgen hat die Entscheidung etwa in Bezug auf die vier Fragen laut Gericht nicht. Der Staatsgerichtshof urteile lediglich zu Fragen der Verfassungsmäßigkeit, erkläre aber keine Beschlüsse für nichtig oder verpflichte andere Verfassungsorgane zu bestimmten Handlungen. Damit sei auch der Antrag der AfD-Kläger hinfällig, den Landtag zur Annahme ihres ursprünglichen Einsetzungsantrags zu zwingen. Die Antragsteller hätten damit "ein unzulässiges Rechtsschutzziel" verfolgt, betonte das Gericht.
L.Harper--AMWN