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Medizin: 3700 Behandlungsfehler im vergangenen Jahr bundesweit registriert
Mehr als 3700 Behandlungsfehler hat der Medizinische Dienst in Deutschland für das vergangene Jahr registriert. In mehr als 2800 Fällen seien diese Ursache für einen gesundheitlichen Schaden gewesen, teilte der Beratungs- und Begutachtungsdienst der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung am Donnerstag in Berlin mit. Er erklärte: "Unsichere Versorgung hat nicht nur Folgen für die geschädigten Patientinnen und Patienten. sie kostet das Gesundheitssystem Milliarden Euro."
Insgesamt wurden 12.304 mutmaßliche Behandlungsfehler gemeldet, die der Medizinische Dienst überprüfte. Davon bestätigte sich also etwa jeder vierte Verdacht. In 134 Fällen stellten die Gutachterinnen und Gutachter der Kassen sogenannte Never Events fest - also potenziell schwerwiegende, vermeidbare Fehler etwa bei der Medikamentengabe, im Körper zurückgebliebene Gegenstände nach einer Operation oder Verwechslungen von Patienten.
Nach Angaben des Medizinischen Dienstes gibt es bei Behandlungsfehlern außerdem eine hohe Dunkelziffer. Wissenschaftlichen Studien zufolge sei davon auszugehen, dass nur drei Prozent der vermeidbaren Schadensfälle nachverfolgt und statistisch erfasst würden, teilte er mit.
Er forderte "die Verpflichtung der Ärztinnen und Ärzte und anderer Gesundheitsfachkräfte, Patientinnen und Patienten umgehend zu informieren, wenn bei einer Behandlung etwas schiefgelaufen ist". Außerdem solle es systematische Vorbeugung geben. Als Voraussetzung dafür sieht der Medizinische Dienst ein verpflichtendes Meldesystem für vermeidbare Schäden.
Die Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes, Carola Reimann, unterstützte die Forderung nach einer verpflichtenden Information der Patienten. Außerdem forderte sie "eine Weiterentwicklung der Patientenrechte und eine Absenkung der Beweislast", da es hohe juristische Hürden gebe.
Der Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch, kritisierte: "Selbst wenn ein Behandlungsfehler angenommen wird, warten Betroffene oft viele Jahre auf Schadensersatz und Schmerzensgeld." Er forderte "endlich den seit Jahrzehnten von der Politik versprochenen Härtefallfonds".
Der Medizinische Dienst erklärte in seiner Mitteilung auch, wie Patientinnen und Patienten beim Verdacht auf einen Behandlungsfehler vorgehen können. Sie können sich an ihre Krankenkasse wenden, die wiederum den Medizinischen Dienst mit einem Gutachten beauftragen kann. Bei einem tatsächlichen Behandlungsfehler wird dann geprüft, ob der gesundheitliche Schaden dadurch verursacht wurde. Nur dann kann es Anspruch auf Schadenersatz geben.
F.Schneider--AMWN