-
Allen überragt: Bills schlagen Lions trotz starkem St. Brown
-
Lys scheitert im Achtelfinale von Sao Paulo
-
Zahl überschuldeter Menschen steigt - Alleinerziehende besonders betroffen
-
DFB-Ausbootung nagt an Baumann: "Gefällt mir nicht"
-
Rankel als Eisbären-Cheftrainer? "Wäre zu früh gekommen"
-
Freiburger Klopp-Geschichten: Hund, Sofa, Rückruf, Opa
-
Klopp über Wirtz: "Einfach Flo sein"
-
Werner Herzog wird bei Filmfestival in San Sebastián für sein Lebenswerk geehrt
-
EU-Finanzminister beraten in Dublin
-
Pistorius nimmt in Texas ersten F-35-Kampfjet für Bundeswehr in Empfang
-
Russland-Geschäft von Nestlé und Auchan unter russische Verwaltung gestellt
-
Europa League: Tor-Debüt für Woltemade, Baur trifft für Celtic
-
Vor Abgeordnetenhauswahl in Berlin: Linke in Umfrage knapp vor CDU
-
Wahllokale im Fernen Osten geöffnet: Parlamentswahl in Russland hat begonnen
-
Handball: Nur Magdeburg in Champions League noch ungeschlagen
-
Vor Landtagswahl in Mecklenburg-Vorpommern: SPD schiebt sich in Umfrage vor AfD
-
Rankel erlebt Zitterpartie: Meister Berlin gewinnt DEL-Auftakt
-
Prinz Harry absolviert ersten größeren Auftritt nach seiner Rückkehr nach Großbritannien
-
USA geben grünes Licht für möglichen F-35-Verkauf an Saudi-Arabien
-
Merz und Trump holen abgesagtes Telefonat nach
-
UNO: Weniger Migranten erreichen Europa über das Meer - doch mehr sterben beim Versuch
-
Handball: Melsungen zahlt Champions-League-Lehrgeld
-
Pleite zum Auftakt: Hoffenheim geht auf Kreta baden
-
Frankreichs Premier Lecornu will 54 Milliarden Euro einsparen
-
Merz: Bas-Plan gegen Sozialmissbrauch am Mittwoch im Kabinett
-
Merz verteidigt Reformkurs: "Wir holen nach, was wir längst hätten machen müssen"
-
Rallye: WM-Finale in Saudi-Arabien wegen Kriegs gestrichen
-
Mindestens fünf Tote bei Angriffen im Jemen und in Saudi-Arabien
-
Staatsbesuch: Trump will Xi persönlich am Flughafen empfangen
-
Klage scheitert: Schulleiter bekommt keinen Ausgleich für Überstunden
-
"Kontrolle nicht verlieren": Charles III. richtet Appell an führende KI-Unternehmen
-
AFP-Fotos scheinen Trump mit Darstellung von Abriss des Kennedy Centers zu zeigen
-
Deutschlands größter Offshore-Windpark eingeweiht
-
Drohender Streik: Micron-Beschäftigte in Taiwan lehnen Bonus von 68 Monatsgehältern ab
-
Erkrankter stirbt nach Malariainfektion nahe Frankfurter Flughafen
-
Glücksspiel im Internet: BGH prüft Rückforderung von verlorenen Einsätzen
-
Polzin vor Vertragsverlängerung beim HSV
-
KI-Aufholjagd: Europa macht bei industriellen Anwendungen Boden gut
-
Dianas Bruder erhebt heftige Vorwürfe gegen Charles III. - Palast dementiert
-
US-Kongress will Haushalte vor steigenden Stromkosten durch Rechenzentren schützen
-
Todesfall nach Malariainfektion nahe Frankfurter Flughafen
-
Oppositionelles Mitte-Links-Lager gewinnt Parlamentswahl in Schweden
-
Ukrainische Regierung plant 2027 Rekordausgaben für Verteidigung
-
Bayern: Festnahme nach mutmaßlichem Mord an 45-Jährigem bei Feier in Coburg
-
Festnahme in Brandenburg: IS-Anhänger soll Anschlag auf Kirche in Bremen geplant haben
-
Aus Rotweinfass verschwunden: Unbekannte stehlen tausende Liter Maische von Weingut
-
Erdogan will 2028 erneut antreten und setzt auf vorgezogene Wahl
-
Streit um Teilnahme Israels: Irland will ESC auch 2027 boykottieren
-
Gemischtes Echo auf Bas-Plan gegen Sozialmissbrauch
-
Urteil: Meta haftet für Fake-Werbung auf Instagram und Facebook
Plädoyers in Prozess um Tankstellenmord von Idar-Oberstein verzögern sich
Im Prozess um den mutmaßlichen Mord an einem Tankstellenmitarbeiter im rheinland-pfälzischen Idar-Oberstein vor dem Landgericht Bad Kreuznach hat die Verteidigung einen Befangenheitsantrag gegen den psychologischen Gutachter gestellt. Der Sachverständige habe in seinem Gutachten erkennen lassen, dass er dem Angeklagten möglicherweise "voreingenommen gegenüber tritt", sagte Verteidiger Alexander Klein am Montag. Die Plädoyers der Anklage verschoben sich somit zunächst.
Der Angeklagte Mario N. soll am 18. September 2021 im Streit um die Maskenpflicht einen 20-jährigen Tankstellenmitarbeiter erschossen haben. Der 50-jährige Angeklagte hatte die Tat zu Beginn des Prozesses im März gestanden, der mutmaßliche Mord hatte bundesweit großes Entsetzen und eine Diskussion über die Radikalisierung von Kritikern der Corona-Maßnahmen ausgelöst.
Der Anklage zufolge soll sich N. beim Bezahlen an der Tankstelle in Idar-Oberstein mit dem 20 Jahre alten Kassierer Alex W. um die Maskenpflicht gestritten haben. Der Tatverdächtige habe die Tankstelle ohne die Ware verlassen. Zu Hause habe er sich immer mehr über die Situation in der Tankstelle geärgert und beschlossen, die Sache nicht auf sich beruhen zu lassen.
Rund anderthalb Stunden nach seinem ersten Besuch im Geschäft sei der Angeklagte mit Maske zurückgekehrt. N. habe sie an der Kasse heruntergezogen, um eine Reaktion W.s zu provozieren, sagte Staatsanwältin Nicole Frohn bei der Verlesung der Anklage im März. Es sei zu einem kurzen Wortwechsel gekommen, in dem der Mann dazu aufgefordert wurde, die Maske wieder aufzusetzen.
Daraufhin habe der 50-Jährige dem 20-Jährigen aus kurzer Distanz ins Gesicht geschossen. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten Mord sowie des unerlaubte Führen der Tatwaffe und den unerlaubten Besitz einer weiteren Schusswaffe vor.
In seiner Erklärung im März, in der N. die Tat gestand, verwies der Angeklagte auf die Corona-Maßnahmen als Hintergrund der Tat. Von diesen sei er "zermürbt" gewesen. Er habe ihnen die Schuld für den Tod seines Vaters gegeben. Dieser habe 2020 unter Halluzinationen wegen einer schweren Krankheit Suizid begangen. Seine Mutter, die vom Vater beim Suizid von einer Kugel am Kopf getroffen worden sei, habe er wochenlang nicht im Krankenhaus besuchen können.
Laut dem psychiatrischen Gutachten spielte dieses Erlebnis bei der Tat jedoch keine Rolle - N. habe das Geschehene zum Zeitpunkt der Tat bereits verarbeitet. Auch die Tatsache, dass N. zum Tatzeitpunkt alkoholisiert war, begründe keine eingeschränkte Schuldfähigkeit. Die Schlussfolgerungen des Gutachters basierten jedoch auf "bloßen Vermutungen", kritisierte Verteidiger Klein.
Zudem sei der Gutachter auch gegenüber der ablehnenden Haltung des Angeklagten mit Blick auf die Corona-Maßnahmen voreingenommen gewesen, argumentierte Klein. So habe der Gutachter damit "geprahlt", als einer der ersten niedergelassenen Ärzte eine Corona-Impfung erhalten zu haben. Aufgrund der "überdeutlichen Ablehnung" der Meinung des Angeklagten sei das Gutachten abzulehnen.
Die Staatsanwaltschaft will nun prüfen, "ob und wenn ja, in welcher Form" die von der Verteidigung geforderten dienstlichen Erklärungen abgegeben werden, sagte Oberstaatsanwältin Nicole Frohn im Anschluss an die Verhandlung. Das Verfahren soll am 1. August fortgesetzt werden.
Y.Nakamura--AMWN