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Vermittlungsausschuss einigt sich auf Kompromiss zu Kassen-Sparpaket
Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat hat einen Kompromiss für das von der Regierung geplante Sparpaket für die Krankenkassen vereinbart. Wie der Bundesrat am Mittwochabend mitteilte, sollen dabei die Auswirkungen der geplanten Einsparungen bei der Klinikvergütung auf das Jahr 2026 begrenzt bleiben. Bundestag und Bundesrat sollen nun am Freitag abschließend über das Sparpaket in Höhe von zwei Milliarden Euro entscheiden. Es soll einen übermäßigen Anstieg der Beiträge für die Versicherten im kommenden Jahr verhindern.
Der Bundesrat hatte das im sogenannten Pflegekompetenzgesetz enthaltene Sparpaket Ende November gestoppt und den Vermittlungsausschuss angerufen. Die Länder kritisierten dabei, dass die Einsparungen die Krankenhäuser unverhältnismäßig stark belasteten und diesen dann benötigtes Geld fehle. Für die Krankenhausfinanzierung sind die Länder zuständig.
Grund für das Paket ist die schlechte finanzielle Lage der gesetzlichen Krankenkassen. Mehrere Kassen hatten deshalb bereits eine Erhöhung der Zusatzbeiträge nach dem Jahreswechsel angekündigt - über den für kommendes Jahr vereinbarten Durchschnittswert von 2,9 Prozent hinaus. Dies will Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) mit dem Sparpaket verhindern.
Im Detail geplant sind Einsparungen in Höhe von 1,8 Milliarden Euro bei den Kliniken sowie jeweils 100 Millionen Euro beim Innovationsfonds der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sowie bei den Verwaltungskosten der Krankenkassen. Dem nun vereinbarten Änderungsantrag zufolge soll bei den Kliniken wie vorgesehen die sogenannte Meistbegünstigungsklausel für 2026 ausgesetzt werden. Damit wird der Kostenrahmen, der zugunsten der Krankenhäuser vergütet wird, verkleinert.
Um negative Folgen für die Finanzierung der Krankenhäuser in den darauffolgenden Jahren auszuschließen, soll laut Bundesrat für das Jahr 2027 mit Blick auf das Vorjahr ein erhöhter Wert zur Vergütung von Krankenhausbehandlungen zugrunde gelegt werden. Die Bundesregierung sicherte den Angaben zufolge in einer Protokollerklärung auch zu, das dies auch für psychiatrische und psychosomatische Kliniken gilt.
H.E.Young--AMWN