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Wer immer funktioniert, muss nicht noch besser werden
Platzverweis für wahrscheinlich mit Corona Infizierten vor Demonstration rechtmäßig
Die Polizei darf an einem belebten Ort ein Platzverbot gegen jemanden aussprechen, der ihren Informationen zufolge mit Corona infiziert ist. Werde kein Abstand von anderthalb Metern eingehalten und keine Maske getragen, gebe es auch im Freien ein Übertragungsrisiko, erklärte das Berliner Verwaltungsgericht am Mittwoch. Es wies die Klage eines Manns ab, der "in Berlin öffentlichkeitswirksam Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung kritisch begleitet".
Im September vergangenen Jahres war er auf dem Hardenbergplatz, wo Demonstrationen gegen die Coronamaßnahmen stattfinden sollten. Die Polizei sprach ihn dort an. Sie hatte einen anonymen Hinweis erhalten und außerdem frei verfügbare Informationen aus dem Internet ausgewertet und ging davon aus, dass der Mann sich einige Tage zuvor bei einer Feier mit dem Coronavirus angesteckt haben könnte. Darum verwies sie ihn des Platzes.
Die Beweisaufnahme habe dann ergeben, dass dem Kläger nicht die Teilnahme an einer Versammlung verboten worden sei. Dieser habe vielmehr selbst angegeben, dass er krank sei und nicht teilnehmen wolle, erklärte das Gericht weiter. Aufgrund des anonymen Hinweises, der Internetrecherche und der Tatsache, dass der Kläger "offenkundig geschwächt" gewesen sei, habe die Polizei von einer Infektion ausgehen dürfen.
Der Platzverweis sei rechtmäßig gewesen. Auf dem ohnehin belebten Hardenbergplatz sei an jenem Tag nämlich mit einem zusätzlichen Menschenauflauf zu rechnen gewesen. Das Tragen einer Maske allein hätte das Übertragungsrisiko nicht auf null reduziert. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, die Zulassung der Berufung zum Oberverwaltungsgericht kann noch beantragt werden.
S.F.Warren--AMWN