-
Reservekraftwerk-Ausschreibung stärkt Marktposition von RWE und LEAG
-
Ermittler durchsuchen Vorstandsbüros der National-Bank
-
Merz sagt Selenskyj weitere Ukraine-Hilfe und europäischen Gipfel zu
-
Trump kündigt Ende des milliardenschweren Israel-Hilfsprogramms an
-
Russischer Angriff auf Dorf in Saporischschja fordert mindestens 33 Tote
-
TAP erhält neue Autonomie: Lufthansa-Deal und Regierungsdekret
-
Trump will jährliche US-Militärhilfe für Israel bis Jahresende beenden
-
Polizeigewerkschaft warnt vor Folgen einer AfD-Regierung in Sachsen-Anhalt
-
Digitalisierung des Bundeswehr-Heeres verzögert sich und verteuert sich
-
Südafrikas Kommunalwahlen stehen im Zeichen kommunaler Versorgungskrisen
-
Trump signalisiert Kooperationsbereitschaft trotz demokratischer Mehrheit
-
Polizeieinsätze gegen linke Proteste lösen Debatte über staatliche Härte aus
-
Fünfzehn Jahre nach dem NSU bleiben Fragen zu Unterstützern offen
-
Spanischer Fußballer Jesús de Miguel stirbt nach Kollision
-
Hakeem Jeffries steht vor dem Aufstieg zum mächtigsten Demokraten im Kongress
-
Demokraten gewinnen in Texas Senatssitz und Gouverneursamt
-
Demokraten erobern bei US-Zwischenwahlen beide Kongresskammern
-
Abdul El-Sayed gewinnt Senatssitz in Michigan und schreibt Geschichte
-
Trump signalisiert nach Midterms Gesprächsbereitschaft mit den Demokraten
-
Die Pitch-Präsentationen und Keynote-Redner für Blue Magic Netherlands am 17. November stehen fest
-
Wer immer funktioniert, muss nicht noch besser werden
Bundesarbeitsgericht verhandelt über Pfändbarkeit von Corona-Prämie bei Privatinsolvenz
Das Bundesarbeitsgericht in Erfurt verhandelt am Donnerstag (09.00 Uhr) über die Pfändbarkeit einer Corona-Prämie. Nach der Privatinsolvenz einer Küchenhilfe aus Niedersachsen klagte die Insolvenzverwalterin gegen das Restaurant, in dem die Mitarbeiterin ein halbes Jahr lang tätig war. Das Restaurant zahlte im September 2020 eine zusätzliche Coronahilfe von 400 Euro.
Die Insolvenzverwalterin forderte den Restaurantbetreiber auf, den ihres Erachtens pfändbaren Anteil in Höhe von 182,99 Euro an sie abzuführen - was er aber nicht tat. Er vertrat die Auffassung, dass mit der Prämie die besondere Belastung der Mitarbeiterin honoriert worden sei. Sie habe auch an der Theke gearbeitet und sich dort anstecken können. Es sei darum eine unpfändbare Erschwerniszulage. Das Landesarbeitsgericht wies die Klage der Insolvenzverwalterin ab, nun muss das Bundesarbeitsgericht entscheiden.
F.Pedersen--AMWN