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OVG Saarlouis: Schließung von Möbelhäusern im Saarland Anfang 2021 unwirksam
Das saarländische Oberverwaltungsgericht in Saarlouis hat die Schließung von Möbelhäusern in dem Bundesland im Februar und März 2021 nachträglich für unwirksam erklärt. Die entsprechende Regelung habe die Grundrechte der klagenden Firmen auf Berufsausübungsfreiheit und Eigentum verletzt, teilte das Gericht am Mittwoch mit. Die Einschränkungen seien zur Verhinderung von Corona-Infektionen nicht notwendig gewesen.
In großen Möbelhäusern könnten Kunden sich besser aus dem Weg gehen, es seien keine Menschenansammlungen zu erwarten. Auch hätten statt einer Schließung mildere Maßnahmen wie eine Masken- oder Testpflicht verhängt werden können. Zudem habe die Regelung Möbelhäuser gegenüber anderen Einzelhändlern auf rechtswidrige Weise benachteiligt.
Bereits im März 2021 hatte das Gericht die Regelung vorläufig außer Vollzug gesetzt. Die Feststellung, dass eine Regelung unwirksam war, kann beispielsweise für spätere Schadenersatzklagen wichtig werden. Das Oberverwaltungsgericht ließ die Revision zum Bundesverwaltungsgericht zu, da es viele ähnliche Verfahren gebe und die Fragen noch nicht höchstrichterlich geklärt seien.
In zwei weiteren Klagen entschied es gegen Unternehmen, welche gegen die Geschäftsschließungen vom Frühjahr 2020 klagten. Auch hier ließ es die Revision zu.
L.Davis--AMWN