-
CDU-Politiker hält Bundeswehr-Einsatz in Hormus für sinnvoll - SPD hält dagegen
-
Razzia bei Verdächtigem in Hamburg: 50 Kilogramm sprengstoffgeeignete Stoffe entdeckt
-
Mindestens 23 Tote bei mutmaßlichen Selbstmordanschlägen in Nigeria
-
Zwei Menschen in Bistro in hessischem Raunheim erschossen - Täter flüchtig
-
Seider und Peterka punkten: Wichtige Siege im Playoff-Rennen
-
Unklare Lage bei Draisaitl: "Nicht viele Informationen"
-
Botschaft: Iran berät mit Fifa über Verlegung von WM-Spielen nach Mexiko
-
Siegesserie der Magic vorbei: "Einen Schritt zu langsam"
-
Iran-Krieg: Angriffe in irakischer Hauptstadt Bagdad - Mindestens vier Tote
-
Ghana mit drei Bundesliga-Spielern gegen Deutschland
-
WM: Iran verhandelt mit FIFA über Spielverlegung nach Mexiko
-
Matthäus lobt DFB-Team: "Gesehen, dass sie es können"
-
Iran: Schah-Sohn gründet Komitee für Wahrheits- und Justizkommission
-
Chile beginnt mit Bauarbeiten an Grenzbefestigungen zu Peru und Bolivien
-
Nvidia-Chef rechnet bis einschließlich 2027 mit Umsatz von einer Billion Dollar
-
Kündigung nach Kirchenaustritt: EuGH entscheidet über kirchliches Arbeitsrecht
-
Prozess gegen mutmaßlich von Russland beauftragte Spione beginnt in Stuttgart
-
Urteil wegen Polizeigewalt gegen Gelbwesten 2018 wird verkündet
-
Merz empfängt EU-Parlamentspräsidentin Metsola zu Antrittsbesuch
-
EU-Umweltminister beraten über Abkehr vom Verbrenner-Aus
-
Bauministerin Hubertz fordert Mutterschutz für selbstständige Frauen
-
Totaler Stromausfall in Kuba - Trump will Karibikinsel "nehmen"
-
Kennedy Center in Washington: Direktorium genehmigt zweijährige Renovierungsarbeiten
-
BioNxt unterzeichnet strategische Vereinbarung zur Vermarktung in Eurasien nach Erteilung des Patents für Cladribin-ODF in Eurasien und Europa
-
Brasiliens Ex-Präsident Bolsonaro verlässt nach Lungenentzündung Intensivstation
-
US-Richter stoppt Impf-Kurswechsel unter Trump
-
Israels Präsident nennt Iran-Krieg "Wendepunkt" für den Nahen Osten
-
Irans Blockade der Straße von Hormus: Trump beklagt mangelnde Hilfe von Verbündeten
-
Nach Angriff auf jüdische Schule: Amsterdamer Polizei verbreitet Bilder von Verdächtigen
-
Hjulmand vor Arsenal: "Eine Chance, die wir nutzen sollten"
-
Israel startet "gezielten Bodeneinsatz" im Südlibanon - Merz nennt Offensive "Fehler"
-
Warnstreik von Verdi: Keine Passagierflüge vom Berliner Flughafen am Mittwoch
-
Kritik an Vorstoß der Unicredit zur Übernahme weiterer Anteile an der Commerzbank
-
"Wir missbilligen das": Merz fordert EVP-Chef zu Klärung in Chat-Affäre auf
-
Torhüter Urbig zurück im Bayern-Training
-
Merz bezeichnet israelische Bodenoffensive im Libanon als "Fehler"
-
Straße von Hormus: Trump wirft Ländern mangelnde Hilfsbereitschaft vor
-
Russland greift Kiew am helllichten Tag an – landesweit insgesamt drei Tote
-
Merz fordert EVP-Chef Weber zur Klärung von Absprachen mit Rechtsaußen auf
-
Bayern-Stürmer Jackson für zwei Spiele gesperrt
-
Abfuhr für Trump: Bundesregierung lehnt Marine-Hilfe in Straße von Hormus ab
-
Spritpreise: Mineralölkonzerne sollen Preissteigerungen künftig begründen müssen
-
Wellnessmassagen an Sonn- und Feiertagen: Firma siegt vor Gericht gegen Behörde
-
Unionspolitiker fordern Aufklärung nach Chatgruppen-Affäre im Europaparlament
-
Frankreichs Ex-Präsident Sarkozy steht in Libyen-Affäre wieder vor Gericht
-
Trumps Forderung nach Nato-Beteiligung in Straße von Hormus stößt international auf Ablehnung
-
CDU-Politiker fordern Aufklärung nach Chatgruppen-Affäre im Europaparlament
-
Kommunalwahlen in Frankreich: Ränder gestärkt, Richtungswechsel in Paris möglich
-
Chukwuemeka und Wanner in Österreichs Kader für WM-Tests
-
Fünf Jahre Haft wegen Tötung von Säugling in Nordrhein-Westfalen
Bundesverwaltungsgericht befasst sich mit Coronamaßnahmen in erster Welle
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat sich erstmals mit der Rechtmäßigkeit einschneidender Coronamaßnahmen in der ersten Pandemiewelle befasst. Bei der Verhandlung am Mittwoch ging es um die Frage, ob die im Frühjahr 2020 in Sachsen und Bayern verfügten Kontakt- beziehungsweise Ausgangsbeschränkungen verhältnismäßig und damit zulässig waren. Am 22. November will das Gericht sein Urteil verkünden.
In beiden Fällen waren die Verordnungen nur wenige Wochen in Kraft. In Sachsen erklärte das zuständige Oberverwaltungsgericht die Regelungen in erster Instanz für rechtmäßig. Dagegen wendet sich der Kläger mit seiner Revision.
Konkret geht es um im April 2020 in Sachsen erlassene Kontaktbeschränkungen für den Aufenthalt im öffentlichen Raum und die Schließung von Einrichtungen wie Sportstätten sowie von Gastronomiebetrieben. Der Kläger hält Maßnahmen wie das Besuchsverbot von öffentlichen Sportplätzen für "willkürlich". Die Regelung habe "null Relevanz" für das Infektionsgeschehen gehabt, argumentierte er. Der Kläger will die Regelungen in der sächsischen Coronaschutzverordnung daher für unwirksam erklären lassen.
Im zweiten Fall erklärte der bayerische Verwaltungsgerichtshof hingegen im März 2020 eine vom Land verfügte Ausgangsbeschränkung für unwirksam. Der Freistaat habe den Ausnahmetatbestand der "triftigen Gründe", die zum Verlassen der eigenen Wohnung berechtigten, zu eng gefasst. Dagegen wendet sich der Freistaat Bayern vor dem Leipziger Gericht.
Das höchste deutsche Verwaltungsgericht prüft nun, ob das Infektionsschutzgesetz zu diesen Coronamaßnahmen ermächtigte. Diskutiert wurde in der Verhandlung auch die Verhältnismäßigkeit der Verordnungen und die Frage, welche Spielräume der Gesetzgeber am Anfang der Pandemie hatte. Die Vorsitzende Richterin Renate Philipp gab zu bedenken, dass es damals noch viele Unsicherheiten bei der Einschätzung der Pandemielage gab.
Ist der Erreger nicht mehr neu, müssten Grenzen für Eingriffe in Grundrechte gesetzt werden, wofür aber "gewisse Erkenntnisse" nötig seien. In der Anfangsphase der Pandemie im März und April 2020 sei der Gesetzgeber noch nicht so weit gewesen, um tätig zu werden, sagte Philipp. Bei den Verordnungen hätten sich die Länder auf die Einschätzung des Robert-Koch-Instituts gestützt.
Im Fall Bayern argumentierten die Vertreter der Landesregierung mit der damals "dramatischen Lage". Es sei darum, gegangen, Mobilität zu verhindern", um eine massive Ausbreitung des Virus zu vermeiden.
Für das Gericht geht es um die Abwägung zwischen schweren Grundrechtseingriffen und dem Infektionsschutzinteresse. Die Vorsitzende Richterin stellte die Möglichkeit in den Raum, dass der Fall zur Neuverhandlung nach Bayern zurückverwiesen werden könnte, sofern weiterer Aufklärungsbedarf bestehe.
Offiziellen Angaben zufolge ist inzwischen eine ganze Reihe ähnlicher Coronaverfahren am Bundesverwaltungsgericht anhängig.
Ch.Havering--AMWN