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Bundesverwaltungsgericht entscheidet über Coronamaßnahmen in Sachsen und Bayern
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig verkündet am Dienstag (14.00 Uhr) seine Entscheidung über die Rechtmäßigkeit von im Frühjahr 2020 in Sachsen und Bayern erlassenen Coronabeschränkungen. Es geht um die Frage, ob die in der Anfangsphase der Pandemie von den Landesregierungen verfügten Kontakt- beziehungsweise Ausgangsbeschränkungen verhältnismäßig und damit zulässig waren. Im Fall Bayern geht es um eine von Land angeordnete Ausgangssperre, die der bayerische Verwaltungsgerichtshof für unwirksam erklärtee. Dagegen legte der Freistaat Revision ein.
Auf dem Prüfstand stehen zudem Kontaktbeschränkungen für den Aufenthalt im öffentlichen Raum und die Schließung von Sportstätten und Gastronomiebetrieben in Sachsen. In erster Instanz wurden die Regelungen für rechtmäßig erklärt. In der Verhandlung des Bundesverwaltungsgerichts vor zwei Wochen zeichnete sich eine mögliche Bestätigung der sächsischen Regelungen ab. Im Fall der Ausgangssperre könnte der Fall zur Neuverhandlung an den bayerischen Verwaltungsgerichtshof zurückverwiesen werden, sofern die obersten deutschen Verwaltungsrichter weiteren Aufklärungsbedarf sehen.
T.Ward--AMWN