
-
Pentagon-Chef ordnet Reduzierung der Zahl der Spitzenoffiziere um 20 Prozent an
-
US-Regierung bietet illegalen Einwanderern 1000 Dollar bei freiwilliger Ausreise
-
Nach Huthi-Angriff auf Israel: USA und Israel fliegen Luftangriffe auf Jemen
-
Historie im Crucible: Zhao erstmals Snooker-Weltmeister
-
Abschied beim Zapfenstreich: Scholz ruft zu Wahrung der Demokratie auf
-
Rumäniens Regierungschef tritt nach erster Runde der Präsidentschaftswahl zurück
-
Pakistan testet erneut Rakete - Indien kündigt Zivilschutzübungen an
-
Israelischer Regierungsvertreter: Israel fliegt Luftangriffe auf Jemen
-
Nächster Trainerentlassung: Fürth trennt sich von Siewert
-
Rumäniens Regierungschef kündigt Rücktritt an - Reaktion auf Wahlergebnis
-
Scholz telefoniert kurz vor Ende seiner Amtszeit mit Selenskyj
-
Spahn löst Merz an Spitze der Unionsfraktion ab - über 90 Prozent Zustimmung
-
Riesige Speicheranlage für CO2 an dänischer Küste nimmt nächste Hürde
-
Unionsfraktion wählt Spahn mit über 90 Prozent zum neuen Vorsitzenden
-
Trotz Berater-Wechsel: Bayern-Bosse bei Sané zuversichtlich
-
Großbritannien startet viertägige Feierlichkeiten zum Kriegsende vor 80 Jahren
-
Rückzug als CEO: Buffett bleibt Vorsitzender des Verwaltungsrats seiner Holding
-
Spanische Justiz untersucht Schicksal von in NS-Lagern ermordeten Landsleuten
-
Prozess gegen "Diddy" Combs beginnt mit Auswahl der Geschworenen
-
Snooker-WM: Zhao kurz vor Titelgewinn
-
Ehrung für "Kaiser" in München: Allianz-Arena liegt nun am Franz-Beckenbauer-Platz
-
Einkommen von Landwirten nach Rekordjahr wieder gesunken
-
Datenleck bei Facebook: Betroffene können sich Sammelklage anschließen
-
Hessischer Europaminister Pentz schließt AfD-Abgeordnete von Auslandsreisen aus
-
Künftige Bauministerin Hubertz: "Die Bagger müssen wieder rollen"
-
Israels Sicherheitskabinett billigt Plan für "Eroberung" des Gazastreifens
-
Illegale Zigarettenherstellung in Nordrhein-Westfalen: 19 Angeklagte vor Gericht
-
Nach Hochstufung: AfD reicht Klage gegen Verfassungsschutz ein
-
Vor der Papstwahl: Alle wahlberechtigten Kardinäle in Rom eingetroffen
-
Beckenbauer-Platz in München eingeweiht
-
Hubig: Mögliches AfD-Verbotsverfahren unabhängig von deren Umfragewerten
-
Moderation auf Facebook und Instagram: Massiver Stellenabbau in Spanien
-
Funkel über FC-Rückkehr: "Musste nicht lange überlegen"
-
Mutmaßliches IS-Mitglied in Bayern festgenommen
-
Schifffahrt: Verdi fordert Stärkung der Handelsflotte unter deutscher Flagge
-
EU will 500 Millionen Euro für Anwerbung von US-Wissenschaftlern investieren
-
Tod in wassergefülltem Gully in Braunschweig: 29-Jähriger will Ring retten und stirbt
-
Nach Rücktritt Chialos: Staatssekretärin Wedl-Wilson Kultursenatorin in Berlin
-
Miersch soll Klingbeil an Spitze der SPD-Fraktion ablösen
-
Nach Sofa-Sause: Kane fühlt sich "wunderbar"
-
Vierjähriger steigt auf Sylt allein in Zug - Bundespolizisten halten Kind bei Laune
-
Verbraucherschützer fordern Preisdeckel bei Fernwärme
-
Prozess um Mord an 40-Jährigem auf Friedhof: Zwei Männer in Bremen vor Gericht
-
Essstörungen: Starke Zunahme bei zwölf bis 17 Jahre alten Mädchen
-
Spanien empfängt im ersten Quartal Rekordanzahl an Touristen
-
Sommermärchen-Prozess: DFB-Verteidigung unter Druck
-
Huthi-Rebellen im Jemen melden rund ein Dutzend US-Luftangriffe mit 16 Verletzten
-
Kisten im Kanzleramt: Scholz bereitet Auszug aus Büro vor
-
Regierungskritische Journalistin flieht mit Hilfe von NGO aus Russland
-
Koalitionsvertrag unterzeichnet - Merz kündigt Regierung der Reformen an

Keine Abschiebung von Schwerkrankem bei fehlender Schmerztherapie in Herkunftsland
Ein schwer kranker Bürger eines Drittstaats darf nicht abgeschoben werden, wenn er im Herkunftsland nicht wirksam behandelt werden kann und seine Schmerzen darum schnell und unumkehrbar deutlich stärker würden. Das gelte dann, wenn er in seiner Heimat die einzige schmerzlindernde Therapie nicht bekommen könne und wenn die Schmerzen darum so stark würden, dass es gegen die Menschenwürde verstieße, entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Dienstag in Luxemburg. (Az. C-69/21)
In dem Fall ging es um einen illegal in den Niederlanden lebenden Russen, der an einer seltenen Form von Blutkrebs leidet. In den Niederlanden werden seine Schmerzen mit medizinischem Cannabis behandelt, das in Russland nicht erlaubt ist. Seinen Ärzten zufolge gibt es aber keine andere Therapie, die seine Schmerzen gut bekämpft.
Der Asylantrag des Russen wurde abgelehnt. Vor dem Bezirksgericht in Den Haag will er erreichen, dass seine Abschiebung gestoppt oder ausgesetzt wird. Das niederländische Gericht setzte das Verfahren aus und bat den EuGH um die Auslegung der EU-Grundrechtecharta. Nach dessen Antwort muss es nun den konkreten Fall entscheiden, ist dabei aber an die Rechtsauffassung des EuGH gebunden.
D.Sawyer--AMWN