-
Hurrikan "Melissa" wütet in Kuba - Mindestens zwanzig Tote in Haiti
-
Wahl in Niederlanden: Mitte-Partei D66 laut Prognosen an erster Stelle
-
Bayer verhindert Pokal-Blamage mit Mühe
-
Ein Jahr nach Flutkatastrophe in Spanien: Gedenken an 237 Opfer - Wut über Krisenmanagement
-
Trotz Mega-Rotation: VfB macht Schritt zur Titelverteidigung
-
US-Zentralbank Fed senkt Leitzins erneut um 0,25 Prozentpunkte
-
Frankreich: Sexueller Akt ohne klare Zustimmung gilt künftig als Vergewaltigung
-
Mehr als 100 Tote in Rio bei blutigstem Polizeieinsatz in Brasiliens Geschichte
-
Femizide: Justizministerin Hubig plant keine baldige Reform des Mordparagrafen
-
Demonstrationen am Wahltag: Tansania verhängt Ausgangssperre in Metropole Daressalam
-
Merz zu Antrittsbesuch in Türkei eingetroffen - Am Donnerstag Treffen mit Erdogan
-
Louvre-Diebstahl: Festgenommene sind teilgeständig - Untersuchungshaft beantragt
-
Rückschlag für Trump: Gericht stoppt Entsendung der Nationalgarde nach Portland
-
Spatenstich für riesigen Batteriespeicher in Gundremmingen
-
Vogelgrippe: Saarland und Hamburg verhängen Stallpflicht
-
Ukraine meldet neun Verletzte bei russischem Angriff auf
Kinderkrankenhaus
-
Zverev knackt harte Nuss in Paris
-
KI-Euphorie: Nvidia als erster Konzern weltweit fünf Billionen Dollar wert
-
Behörde: Mindestens 132 Tote bei Polizeieinsatz gegen Drogenbande in Rio de Janeiro
-
AfD-Antrag gescheitert: Kreistag Bad Dürkheim gegen Ehrenbürgerschaft für Trump
-
Russland testet neuartige Unterwasserdrohne "Poseidon"
-
Super League: Nächster Erfolg vor Gericht, UEFA bleibt gelassen
-
Hurrikan "Melissa" wütet in Kuba - Mindestens zehn Tote in Haiti
-
Nvidia erreicht als erster Konzern fünf Billionen Dollar Börsenwert
-
Merz zu Antrittsbesuch in Türkei aufgebrochen - Am Donnerstag Treffen mit Erdogan
-
Enges Rennen bei Parlamentswahl in den Niederlanden erwartet
-
Westliche Botschafter gedenken in Moskau der Stalin-Opfer
-
Bei zufälliger Begegnung: Unbekannter schlägt 50-Jährigen in Berlin bewusstlos
-
Unionspolitiker stellen doppelte Staatsbürgerschaft in Frage - SPD widerspricht
-
Trotz Verzögerung: Deutschland und Dänemark bekennen sich zu Fehmarnbeltquerung
-
UN-Bericht: Industrieländer halten Hilfszusagen für Klimaanpassung nicht ein
-
Motorrad-Pilot Dettwiler außer Lebensgefahr
-
Schlickenrieder rechnet mit Olympia-Sperre für Carl
-
Internationale Appelle nach Israels neuen Angriffen auf Hamas-Ziele im Gazastreifen
-
SPD weist Unions-Vorstoß zu Abschaffung von Doppel-Pass zurück
-
Vinicius entschuldigt sich für Wutanfall im Clásico
-
Bukarest: USA werden ihre Militärpräsenz in Osteuropa zurückfahren
-
Sieben Festnahmen bei Aushebung von Cannabisplantagen in mehreren Bundesländern
-
Polizeieinsatz in Rio mit 64 Toten sorgt internationale für bestürzte Reaktionen
-
Bundeskabinett beschließt neue Regeln für Anfechtung der Vaterschaft
-
Lys verpasst Viertelfinale in Hongkong
-
Altmaier überrascht in Paris: "Prozess macht extrem Spaß"
-
Nach Messerangriff: Neue Herdecker Bürgermeisterin wird kommende Woche vereidigt
-
Fluggesellschaften beklagen weniger Passagiere und fordern Steuersenkungen
-
Südkorea verkündet Einigung mit den USA auf Handelsabkommen
-
China sichert Zusammenarbeit mit USA zu - Trump erwartet "großartiges Treffen" mit Xi
-
Bewährungsstrafe für IS-Rückkehrerin in Frankfurt am Main
-
Data Act der EU soll Datenschätze heben - Bundesregierung beschließt Umsetzung
-
Vogelgrippe: Saarland verhängt ab Donnerstag als erstes Bundesland Stallpflicht
-
Altmaier überrascht in Paris
Tina Turner scheitert vor BGH in Streit um Show mit ihren Liedern
Sängerin Tina Turner ist vor dem Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe mit einer Klage gegen den Veranstalter einer Tribute Show mit ihren Liedern gescheitert. Für die Show dürfe mit den Bildern der Turner sehr ähnlich sehenden Hauptdarstellerin geworben werden, urteilte der BGH am Donnerstag. Es ging um die Abwägung zwischen Kunstfreiheit und dem Recht am eigenen Bild und Namen. (Az. I ZR 2/21)
Turner befürchtet, Zuschauer würden aufgrund der Werbung davon ausgehen, dass sie selbst an der Show beteiligt sei - was nicht der Fall ist. Sie klagte auf Unterlassung gegen den Veranstalter. Damit hatte sie vor dem Landgericht Köln Erfolg, das Oberlandesgericht wies ihre Klage in der Berufung aber zurück. In diesem Urteil fand der BGH keine Rechtsfehler.
Zwar erwecke das Plakat tatsächlich den Eindruck, dass Turner darauf abgebildet sei, erklärte er. Nach dem Kunsturhebergesetz sei dies aber hier erlaubt. Die Werbung dürfe nicht so tun, als wirke Turner tatsächlich an der Show mit, betonte der BGH weiter - diese Behauptung sei den Plakaten aber auch nicht zu entnehmen.
C.Garcia--AMWN