-
Israel hat "gezielten Bodeneinsatz" im Südlibanon begonnen
-
NHL: Draisaitl trifft und verletzt sich
-
Justizministerium: Zahl der Fahrgäste ohne Ticket im DB-Fernverkehr gestiegen
-
Nervenstarker Sinner gewinnt erstmals Indian Wells
-
Trump fordert Nato-Beteiligung in Straße von Hormus
-
Hautkrebsfrüherkennung: Mehrheit nutzt Screening nicht
-
Oscars: "One Battle After Another" triumphiert über "Blood & Sinners"
-
Frankreich: Prozess gegen Dschihadisten wegen Völkermords an Jesiden
-
Berufungsprozess gegen Frankreichs Ex-Präsident Sarkozy beginnt
-
Steinmeier besucht Panama zum Auftakt von Mittelamerika-Reise
-
SPD und CDU in Brandenburg unterzeichnen Koalitionsvertrag
-
EU-Energieminister beraten vor dem Hintergrund steigender Öl- und Gaspreise
-
EU-Außenminister beraten in Brüssel über Kriege in Ukraine und Nahost
-
Niederländischer Regierungschef Jetten zu Antrittsbesuch bei Merz
-
Flugbetrieb am Flughafen von Dubai nach Drohnenvorfall vorübergehend eingestellt
-
Trump: Abkommen mit Kuba wird "sehr bald" zustandekommen
-
Trump: Iran nicht "bereit" für Abkommen zur Beendigung des Krieges
-
Behörden: Drohnenvorfall löst Feuer nahe internationalem Flughafen von Dubai aus
-
Trump: Ausbleibende Hilfe in Straße von Hormus wäre "schlecht" für Zukunft der Nato
-
Trump und Starmer beraten über Blockade der Straße von Hormus
-
Fünf Verletzte durch Raketenangriff auf Flughafen von Bagdad
-
Rechtspopulisten behaupten sich bei Kommunalwahlen in Frankreich
-
Iranische Führung kündigt Anhebung des Mindestlohns um 60 Prozent an
-
Kasachstan beschließt per Referendum neue Verfassung
-
Kommunalwahlen in Frankreich: Präsidentschaftskandidat Philippe in Le Havre vorn
-
Spiele beendet: Paralympisches Feuer in Norditalien erloschen
-
Kommunalwahlen in Frankreich: Sozialist Grégoire in Paris weit vorn
-
Undav entscheidet: VfB holt Big Points gegen Leipzig
-
Kommunalwahlen in Frankreich: Rechtspopulisten siegen offenbar in mehreren Städten
-
Israel will noch "tausende Ziele" im Iran angreifen
-
Israel öffnet Grenzübergang Rafah ab Mittwoch für "begrenzten" Personenverkehr
-
BBL: Bayern verlieren in Bamberg - Alba erlebt Debakel
-
Netanjahu macht sich über Internet-Gerüchte über seinen angeblichen Tod lustig
-
Liverpool patzt gegen strauchelnde Spurs
-
Wadephul sieht keine Notwendigkeit für Beteiligung an Hormus-Mission
-
Barca hält Real auf Distanz
-
Windchaos in Oslo: Raimund tritt nicht an, Schreck bei Hoffmann
-
Eiskalte Mainzer verstärken Bremer Abstiegsangst
-
Vier Wochen vor der Wahl in Ungarn: Großdemonstrationen beider Lager
-
Druck und Gremien-"Horror": Ex-SPD-Generalsekretär Kühnert blickt kritisch zurück
-
Niedrige Wahlbeteiligung bei Kommunalwahlen in Frankreich
-
Erst Tor, dann Rot: Schalker Schock nach Dzeko-Platzverweis
-
Hohe Spritpreise: Union und SPD drohen Branche mit staatlichen Eingriffen
-
99 Prozent Wahlbeteiligung: Parlamentswahl im kommunistischen Vietnam
-
FC Bayern will Sperre für Díaz verhindern
-
Iranische Staatsmedien: Auch Kapitänin von Frauenmannschaft zieht Asylantrag zurück
-
FDP-Nachwuchs fordert Dürrs Rückzug - und will Neuwahl der Spitze erzwingen
-
Nahost-Krieg: "Finalissima" abgesagt
-
Zehntausende Anhänger Orbans demonstrieren vor Parlamentswahl in Ungarn
-
Auch Ulreich fällt aus: Torwartprobleme beim FC Bayern
Keine Strafverfolgung von US-Rapper Travis Scott wegen Massenpanik bei Konzert
Der US-Rapper Travis Scott wird wegen einer tödlichen Massenpanik bei einem Festival im Bundesstaat Texas nicht strafrechtlich belangt. Es werde keine Strafverfolgung in Betracht gezogen, teilte das Büro der Staatsanwältin im Bezirk Harris, Kim Ogg, am Donnerstag mit. Durch die Massenpanik während des Festivals Astroworld in Texas, das Scott im November 2021 mit organisiert hatte, waren zehn Menschen gestorben.
"Es ist tragisch, dass zehn unschuldige Menschen starben, als sie einen unterhaltsamen Musikabend genießen wollten", erklärte die Staatsanwältin. "Aber eine Tragödie ist noch kein Verbrechen und ein Tod ist noch kein Mord", fügte sie hinzu.
Die Massenpanik hatte sich beim Astroworld-Festival im Zentrum von Houston mit rund 50.000 Zuschauern ereignet. Sie war während des Auftritts des Rappers Travis Scott ausgebrochen. Hunderte weitere Menschen wurden verletzt. Gegen die Organisatoren des Festivals waren zahlreiche Klagen eingereicht worden, weil diese nicht für die Sicherheit der Teilnehmer gesorgt hätten. Die nun veröffentlichte Entscheidung der Justiz betrifft nur Strafverfahren, Zivilverfahren sind weiterhin möglich.
J.Williams--AMWN