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Bundesgerichtshof entscheidet in Streit um Kraftwerk-Rhythmussequenz
Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe entscheidet am Donnerstag (08.30 Uhr) zum wiederholten Mal im Rechtsstreit von Musikern der Band Kraftwerk mit Produzent Moses Pelham. Es geht um einen zwei Sekunden dauernden Rhythmusschnipsel. Die Sequenz aus dem Kraftwerk-Lied "Metall auf Metall" nutzte Pelham 1997, um sie in Dauerschleife unter ein Lied für Rapperin Sabrina Setlur zu legen. (Az. I ZR 74/22)
Der Rechtsstreit begann 2004, der Bundesgerichtshof entschied bereits mehrmals - ebenso waren das Bundesverfassungsgericht und der Europäische Gerichtshof damit befasst. Zuletzt gab im April 2022 das Oberlandesgericht Hamburg der Klage der Kraftwerk-Musiker hinsichtlich des Zeitraums vom Ende 2002 bis Juni 2021 statt. Am Bundesgerichtshof geht es nun noch um die Zeit danach. In der Verhandlung im Juni deutete sich an, dass der Streit ein weiteres Mal beim Europäischen Gerichtshof landen könnte.
P.Silva--AMWN