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Hamburg verkürzt Tanzverbot an Karfreitag
Der Hamburger Senat hat eine Verkürzung der Karfreitagsruhe beschlossen. Das sogenannte Tanzverbot gilt künftig an Karfreitag von 05.00 Uhr bis 24.00 Uhr, wie der Senat am Dienstag mitteilte. Demnach gilt die Änderung bereits für das kommende Osterwochenende. Bisher galt das Tanzverbot von 02.00 Uhr am Karfreitag bis 02.00 Uhr am Karsamstag.
Die Entscheidung für die Änderung wurde mit der katholischen und der evangelischen Kirche abgestimmt. Der Schutz des Karfreitag als sogenannter stiller Feiertag vor Ostern bleibe mit der Regeländerung erhalten. Betroffene Veranstaltungen könnten aber nun am Donnerstagabend bis in die frühen Morgenstunden des Karfreitags beendet beziehungsweise ab Mitternacht wieder begonnen werden.
Traditionell bestehen Regeln zum besonderen Schutz des für Christen wichtigen Karfreitags. Diese sind von Bundesland zu Bundesland verschieden.
A.Mahlangu--AMWN