-
Trumps Forderung nach Nato-Beteiligung in Straße von Hormus stößt international auf Ablehnung
-
CDU-Politiker fordern Aufklärung nach Chatgruppen-Affäre im Europaparlament
-
Kommunalwahlen in Frankreich: Ränder gestärkt, Richtungswechsel in Paris möglich
-
Chukwuemeka und Wanner in Österreichs Kader für WM-Tests
-
Fünf Jahre Haft wegen Tötung von Säugling in Nordrhein-Westfalen
-
Israel gibt "gezielten Bodeneinsatz" im Südlibanon bekannt - Kritik aus Berlin
-
Spahn warnt vor Flüchtlingskrise durch Iran-Krieg: "Mit Nachbarländern reden"
-
Bundesregierung weist Trumps Drohung zurück: "Das ist kein Krieg der Nato"
-
Pistorius schließt Bundeswehr-Einsatz zum Schutz der Straße von Hormus aus
-
Unicredit will weitere Anteile an der Commerzbank übernehmen
-
Schrumpfen der Kirchen in Deutschland ungebrochen - weniger Austritte
-
Bestätigung aus Kiew: Sean Penn verpasst Oscar-Verleihung wegen Ukraine-Reise
-
Erste Bundesländer mit Osterferien: ADAC warnt vor erhöhtem Reiseaufkommen
-
Nach Dresden-Debakel: Münster trennt sich von Trainer Ende
-
SPD und CDU besiegeln Koalition: Bündnisvertrag in Brandenburg unterzeichnet
-
Gericht in Aserbaidschan verurteilt Franzosen wegen "Spionage" zu zehn Jahren Haft
-
EVP-Zusammenarbeit mit Ultrarechten auf EU-Ebene: CSU nimmt Weber in Schutz
-
Gericht: Einmaliger Harnstein kein Ausschlussgrund für Polizeibewerber
-
Streiks im Nahverkehr am Donnerstag in mindestens fünf Bundesländern
-
Wadephul sieht die Nato in der Straße von Hormus "nicht zuständig"
-
Ur-Gladbacher Reitz wechselt nach Leipzig
-
Borussia Düsseldorf holt Superstar Fan aus Saarbrücken
-
AOK: Leichter Rückgang bei Krankheitstagen - Anstieg bei Langzeiterkrankungen
-
Spritpreise: Verbraucherschützer fordern Stromsteuersenkung als Entlastung
-
Technische Ursache für Brand an Bundeswehrlastwagen in Lüneburg - Millionenschaden
-
Raubmord in Schrebergarten: Lebenslange Haft für 68-Jährigen in Niedersachsen
-
Schneider geht von Erreichen der Klimaziele für 2030 aus
-
Verdi ruft für Donnerstag in mehreren Bundesländern zu Nahverkehr-Streiks auf
-
Russischer Drohnenangriff auf Kiew am helllichten Tag – Verletzte in weiteren Regionen
-
Steigende Öl- und Gaskosten: Reiche lehnt Preisdeckel ab
-
Kommunalwahlen in Frankreich: Rechtspopulisten erobern in erster Runde 24 Rathäuser
-
Frühere Dombaumeisterin kritisiert geplantes Eintrittsgeld für Kölner Dom
-
Unicredit legt Angebot für weitere Anteile an der Commerzbank vor
-
Anklage gegen früheren Chefarzt wegen Missbrauchs von jugendlichen Patientinnen
-
Russischer Drohnenangriff am helllichten Tag: Mehrere Explosionen in Kiew zu hören
-
Kommunalwahlen in Paris: Fünf Kandidaten in der zweiten Runde
-
Asiens Fußballverband hofft weiter auf Irans WM-Teilnahme
-
Trendergebnis: CDU liegt bei Kommunalwahl in Hessen vor SPD und AfD
-
Flughafen von Dubai nimmt Betrieb nach Drohnenvorfall und Brand teilweise wieder auf
-
Israel hat "gezielten Bodeneinsatz" im Südlibanon begonnen
-
NHL: Draisaitl trifft und verletzt sich
-
Justizministerium: Zahl der Fahrgäste ohne Ticket im DB-Fernverkehr gestiegen
-
Nervenstarker Sinner gewinnt erstmals Indian Wells
-
Trump fordert Nato-Beteiligung in Straße von Hormus
-
Hautkrebsfrüherkennung: Mehrheit nutzt Screening nicht
-
Oscars: "One Battle After Another" triumphiert über "Blood & Sinners"
-
Frankreich: Prozess gegen Dschihadisten wegen Völkermords an Jesiden
-
Berufungsprozess gegen Frankreichs Ex-Präsident Sarkozy beginnt
-
Steinmeier besucht Panama zum Auftakt von Mittelamerika-Reise
-
SPD und CDU in Brandenburg unterzeichnen Koalitionsvertrag
Gericht: Wagenknecht-Partei muss nicht zu ARD-"Wahlarena" eingeladen werden
Der Spitzenkandidat für die Europawahl der neuen Partei Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) muss nicht zur ARD-Sendung "Wahlarena 2024 Europa" eingeladen werden. Dies entschied das Verwaltungsgericht Köln am Mittwoch und lehnte damit einen Eilantrag des BSW ab. Dieser richtete sich gegen den für die Sendung verantwortlichen Westdeutschen Rundfunk (WDR).
Die Rundfunkfreiheit gebe dem WDR das Recht, die Diskussionsteilnehmer der Sendung "nach Ermessen selbst zu bestimmen", hieß es zur Begründung. Zudem werde das BSW in anderen öffentlich-rechtlichen Wahlsendungen ausreichend berücksichtigt, führte das Gericht aus.
Die ARD-Sendung "Wahlarena 2024 Europa" soll am Donnerstag kommender Woche und damit wenige Tage vor der Europawahl stattfinden. Zu der Sendung sind nach Gerichtsangaben Vertreter verschiedener Parteien eingeladen - darunter SPD, CDU, CSU, Grüne, FDP, AfD und Linke.
Nach dem Konzept der Sendung sollen nur jene Parteien teilnehmen, die bereits im aktuellen Europarlament mit einer nennenswerten Zahl von Abgeordneten vertreten sind. Auch sollen die Parteien in Deutschland über eine gewisse Relevanz aufgrund ihrer bisherigen Erfolge verfügen.
Das BSW wehrte sich gegen ihre Nichtberücksichtigung. Es sah sich laut Gericht in seinem Recht auf Chancengleichheit verletzt. Die Partei habe sehr gute Chancen, bei der Europawahl als fünftstärkste Kraft aus Deutschland in das Europaparlament einzuziehen, argumentierte sie unter anderem. Demgegenüber lägen die FDP und die Linke in Umfragen deutlich hinter dem BSW.
Das Gericht folgte dem jedoch nicht. Öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten müssten auch in redaktionellen Sendungen vor Wahlen Parteien entsprechend ihrer Bedeutung berücksichtigen. Den Anforderungen habe der WDR entsprochen, indem er das BSW zwar nicht in die "Wahlarena" eingeladen, ihm aber "in anderen wahlbezogenen Sendungen ausreichend Gelegenheit bietet, die Wähler zu erreichen".
Die Begrenzung auf Vertreter jener Parteien, die bereits im aktuellen Europaparlament vertreten sind, befand das Gericht für zulässig. Denn in der Sendung solle auch ein Rückblick auf die parlamentarische Arbeit der eingeladenen Parteien erfolgen. Zudem leite das BSW ihre Bedeutung selbst "überwiegend aus wenig belastbaren und nur eingeschränkt objektiv überprüfbaren Anhaltspunkten her", befand das Gericht weiter.
Aussagekräftige Wahlergebnisse könne die partei bislang nicht aufweisen. Gegen den Beschluss kann Beschwerde erhoben werden, über die das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht in Münster entscheiden würde. Spitzenkandidat des BSW für die Europawahl ist der frühere Linken-Politiker Fabio de Masi. Die Wahl findet in Deutschland am Sonntag kommender Woche statt.
P.M.Smith--AMWN