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Unesco erklärt Schweriner Residenzensemble zu Welterbe
Das Welterbekomitee der Unesco hat bei seiner Tagung im indischen Neu Delhi am Samstag das Schweriner Residenzensemble zum Welterbe erklärt. Rund 40 Bauten des Ensembles in der Hauptstadt von Mecklenburg-Vorpommern gehören damit zum Welterbe, wie die UN-Kulturorganisation in Bonn erklärte. Alle Gebäude haben eine lange Geschichte und eine durchgehende bauliche Richtung.
Als Zentrum des Ensembles gilt das Schweriner Schloss, das die ehemalige Hauptresidenz mehrerer Herzöge und Großherzöge war. Das Schloss wurde im 19. Jahrhundert umgestaltet. Dabei wurde auf vergangene Stilformen gesetzt, welche die Stellung des Herzogs verdeutlichen sollten. Heute sitzt im Schloss der Landtag von Mecklenburg-Vorpommern.
Zum Ensemble gehören auch unter anderem der Schlossgarten, mehrere alte Paläste, das Mecklenburgische Staatstheater und mehrere Kirchen. Alle Gebäude entstanden zwischen dem 18. und dem und 19. Jahrhundert. Befürworter der Aufnahme auf die Welterbeliste heben die bis heute erkennbare Residenzstruktur des Ensembles hervor. Seit 2014 stand es auf der deutschen Nominierungsliste zum Welterbe.
Erst am Freitag hatte das Komitee die kirchliche Siedlung der sogenannten Herrnhuter Brüdergemeine in Sachsen zum Welterbe erklärt. Gleichzeitig wurden zwei weitere Siedlungen in den USA und in Nordirland in die Liste aufgenommen. Die Tagung in Neu Delhi dauert noch bis Mittwoch.
P.Costa--AMWN