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Kaution für US-Rapper Sean "Diddy" Combs erneut abgelehnt
Der wegen Sexhandels und anderer schwerer Straftaten angeklagte US-Rapper Sean "Diddy" Combs muss weiter im Gefängnis bleiben. Wie am Mittwoch aus Gerichtsdokumenten hervorging, lehnte ein US-Richter nun zum dritten Mal eine Freilassung gegen Kaution ab. "Aus den folgenden Gründen wird der Antrag von Combs abgelehnt - keine Bedingung oder Kombination von Bedingungen wird die Sicherheit der Gemeinschaft angemessen gewährleisten", erklärte Richter Arun Subramanian in den Dokumenten.
Die Staatsanwaltschaft hatte zuvor den Vorwurf erhoben, dass der Rapper und Musikproduzent aus dem Gefängnis Zeugen kontaktiert und ihm nicht erlaubte Kommunikationswege genutzt habe.
Subramanian lehnte auch einen Antrag Combs ab, aus der Haft entlassen zu werden, um seine Verteidigung vorzubereiten. Der 55-Jährige habe nicht bewiesen, dass "die Entlassung aus der Haft für die Vorbereitung des Prozesses notwendig ist", schrieb der Richter.
Der Rapper war Mitte September in New York festgenommen worden und sitzt seitdem in Untersuchungshaft. Schon zwei Mal hatten die Richter Combs die Freilassung gegen eine Kautionszahlung verwehrt.
Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, Frauen sexuell missbraucht und mit Drohungen und Gewalt zur Teilnahme an Drogen- und Sex-Partys genötigt zu haben. Laut Anklageschrift hat der Rap-Mogul sich seines "Imperiums" im Musikgeschäft bedient, um seine Ziele zu erreichen. Combs weist alle Vorwürfe zurück und plädiert auf unschuldig.
Der unter den Künstlernamen Puff Daddy, P. Diddy und Diddy bekannte Combs war in den 90er Jahren zu einem der erfolgreichsten Hip-Hop-Musiker der Welt aufgestiegen. Der dreifache Gewinner des US-Musikpreises Grammy ist auch als Musikproduzent und Geschäftsmann erfolgreich. Seine Plattenfirma Bad Boy Records brachte Stars wie Notorious B.I.G. hervor.
Die Vorwürfe gegen Combs waren aufgekommen, nachdem seine Ex-Freundin, die Sängerin Casandra "Cassie" Ventura, den Musiker im vergangenen Jahr wegen jahrelanger Misshandlungen sowie Vergewaltigung verklagt hatte. Beide einigten sich kurz darauf auf einen Vergleich.
X.Karnes--AMWN