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Verkauf von mutmaßlich gefälschtem Warhol: Bewährungsstrafe für Kunstexperten
Wegen des Verkaufs eines gefälschten Werks des Pop-Art-Künstlers Andy Warhol ist ein Berliner Kunstexperte zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten auf Bewährung verurteilt worden. Der Prozess ging am Dienstag zu Ende, wie es vom Landgericht Berlin am Freitag hieß. Der 69-Jährige war des Betrugs in besonders schwerem Fall angeklagt.
Laut Staatsanwaltschaft hatte der Mann den Siebdruck mit einer Darstellung der US-Schauspielerin Marilyn Monroe für 676 Dollar über das Internet erworben. Er verkaufte ihn gemeinsam mit einem mittlerweile gestorbenen Berliner Galeristen an einen Kunstsammler als Original. Dieser soll 500.000 Euro bezahlt haben. Der Kunstsammler, ein Berliner Immobilienunternehmer, trat in dem Prozess als Nebenkläger auf.
Nach der Restaurierung soll der Galerist laut Nebenklage das Werk 2017 in seiner Galerie gezeigt und den Bauunternehmer gezielt auf das angebliche Original aufmerksam gemacht haben. Kurze Zeit später soll der Galerist den Geschädigten von einer Kunstmesse angerufen und von einem angeblichen weiteren Interessenten berichtet haben, um den Druck zu erhöhen. Schließlich habe der Sammler 500.000 Euro überwiesen, von denen 400.000 Euro an den Angeklagten gingen.
Dass es sich bei dem Werk um eine Fälschung handelte, wurde unter anderem durch eine Fotografie deutlich, die sich auf der Leinwand unter dem Siebdruck befand. Laut Nebenklage zeigte das Foto Warhol selbst und kann frühestens 1975 entstanden sein. Das angebliche Monroe-Original sollte aber aus dem Jahr 1962 stammen.
L.Mason--AMWN