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Wer immer funktioniert, muss nicht noch besser werden
Gericht untersagt Schrauben an denkmalgeschützen "Zuckerbäckerbauten" in Berlin
Herabfallende Fliesen an denkmalgeschützten sogenannten Zuckerbäckerbauten im Osten Berlins dürfen einem Gerichtsurteil zufolge nicht mit Schrauben befestigt werden. Aus Sicht des Verwaltungsgerichts Berlin würde dadurch das Erscheinungsbild der Gebäude aus den 1950er Jahren wesentlich beeinträchtigt, teilte eine Gerichtssprecherin am Montag mit. Damit bestätigte die Kammer eine Entscheidung des zuständigen Bezirksamts.
Die Fassade der Gebäude am Strausberger Platz, die ursprünglich mit Meißner Keramik verkleidet war, wurde in den Jahren 1999 und 2000 umfassend erneuert. Dabei wurden die originalen Fliesen bis auf wenige Teilbereiche vollständig entfernt. Stattdessen wurden laut Gericht neue Keramiken auf vorgefertigte Trägerplatten geklebt und an der Fassade befestigt.
Wegen eines Verarbeitungsfehlers fallen seit 2007 immer wieder einzelne Fliesen von den Trägerplatten herab, die in einem Netz über dem Erdgeschoss aufgefangen werden.
Im März 2022 beantragte die Eigentümergemeinschaft eine denkmalrechtliche Genehmigung für die Instandsetzung der Fassade. Sie will die Keramiken aus Kostengründen auf den Trägerplatten verschrauben, statt die Fassade vollständig zu erneuern. Diese Genehmigung versagte das Bezirksamt.
Dem folgte nun das Gericht. Das Gebäude sei von geschichtlicher und städtebaulicher Bedeutung und sein Erhalt liege im Interesse der Allgemeinheit, urteilte die Kammer der Sprecherin zufolge. Die Schrauben seien auch aus einer Entfernung von mehreren Metern deutlich erkennbar und verfälschten den Eindruck der architektonisch-städtebaulichen Gestaltungskonzepte aus den 1950er Jahren.
Auch eine farbliche Anpassung der Schrauben sei keine Option. Dass die Fliesen nicht mehr original seien, sei unerheblich, weil die neue Fassadengestaltung Teil des Denkmals geworden sei.
Das Urteil fiel bereits am 12. März. Dagegen kann Antrag auf Zulassung der Berufung beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg gestellt werden.
D.Moore--AMWN