-
Hegseth: Drei Tote bei neuem US-Angriff auf mutmaßliches Drogenboot in der Karibik
-
Polizei: Neun Menschen bei Angriff in Zug in England lebensgefährlich verletzt
-
Wadephul fordert UN-Mandat für Stabilisierungstruppe im Gazastreifen
-
Mehrere Menschen in Zug in Großbritannien durch Stiche verletzt
-
Meldung gegen Shein in Frankreich wegen kinderähnlicher Sexpuppen
-
Wirtz nur Joker: Liverpool beendet Niederlagenserie
-
Trump droht Nigeria wegen "Tötung von Christen" mit US-Militäreinsatz
-
Großes Ägyptisches Museum in Kairo feierlich eröffnet
-
15. Sieg in Serie: Bayerns B-Elf zu stark für Bayer
-
Ukraine: Zahl russischer Raketenangriffe im Oktober auf höchstem Stand seit 2023
-
Louvre-Diebstahl: Ermittlungen gegen zwei Verdächtige - drei Festgenommene frei
-
Schriftstellerin Ursula Krechel mit Georg-Büchner-Preis geehrt
-
Klatsche in Paris: Zverev von Sinner gedemütigt
-
Fans atmen auf: Gladbach gewinnt erstmals seit 217 Tagen
-
Sieg im Verfolgerduell: RB Leipzig bleibt erster Bayern-Jäger
-
WTA Finals: Lockerer Auftaktsieg für Swiatek
-
Weißes Haus: USA schicken keine ranghohen Vertreter zur Klimakonferenz COP30
-
Louvre-Diebstahl: Ermittlungsverfahren gegen 38-jährige Verdächtige eingeleitet
-
Haushoher Sieg für Tansanias Präsidentin bei von schweren Unruhen begleiteter Wahl
-
China will Ausnahmen bei Exportverbot für Nexperia-Chips machen
-
Schalke patzt in Karlsruhe
-
Hertha weiter auf dem Vormarsch
-
Krieg im Sudan: Satellitenbilder aus Al-Faschir lassen anhaltende Massentötungen vermuten
-
Berlin: Chinas Ausnahmen bei Exportverbot für Nexperia-Chips "positive erste Signale"
-
Ein Jahr nach Einsturz von Bahnhofsdach in Serbien: Zehntausende Menschen gedenken der Opfer
-
Probe mit Bakterien: Wiesbadener müssen Leitungswasser abkochen
-
UN-Sicherheitsrat stimmt für Zugehörigkeit der Westsahara zu Marokko - Jubel in Rabat
-
Landtagswahl: CDU in Sachsen-Anhalt wählt Landeschef Schulze zu Spitzenkandidat
-
Wegen Zunahme an Beschwerden: Bundesnetzagentur droht Post mit Geldstrafe
-
Italien: Ex-Weltmeister Vieira nicht mehr Trainer in Genua
-
Vor "Stahlgipfel": CDU-Politiker fordern Unterstützung von EU-Zollvorschlag
-
Wadephul fordert in Bahrain UN-Mandat für Stabilisierungstruppe im Gazastreifen
-
EnBW-Chef schlägt Akw-Standort Neckarwestheim für Bau von KI-Rechenzentrum vor
-
Erdrutschsieg für Tansanias Präsidentin bei von tödlichen Protesten begleiteter Wahl
-
44 Punkte: Doncic führt Lakers zum Sieg gegen Memphis
-
Hase/Volodin gehen in Kanada in Führung
-
Weißes Haus schränkt Zugang von Reportern zu Pressebüro ein
-
Merk kritisiert DFB-Referees: "Kompetenzmangel ohne Ende"
-
"Wir brauchen Serhou": Dortmund hofft auf viele Guirassy-Tore
-
Kleins Vision: München soll Bundesliga-Standort werden
-
"Es braucht Zeit": Rückendeckung für Wagner nach Fanprotest
-
"Hype" um Karl: Bayern-Profis halten Jungstar auf dem Boden
-
Nach Verzögerungen: Großes Ägyptisches Museum in Kairo wird eröffnet
-
Bundespräsident Steinmeier reist nach Ägypten, Ghana und Angola
-
Neue US-Zölle für Lkw und Busse treten in Kraft
-
Drohnenvorfall am BER: Betrieb am Hauptstadtflughafen knapp zwei Stunden unterbrochen
-
Nächstes Treffen mit Sinner: Zverev schlägt Angstgegner
-
Dortmund klettert, Augsburg taumelt weiter
-
US-Haushaltssperre: Richter ordnet Beibehaltung von Lebensmittelhilfen an
-
Remis im Verfolgerduell: SVE verpasst Sprung an die Spitze
Gericht: Eventim darf Käufern Ticketversicherung nicht wiederholt anbieten
Die Ticketplattform Eventim darf kostenpflichtige Ticketversicherungen beim Kartenkauf für Veranstaltungen nicht wiederholt und über ein Pop-Up-Fenster anbieten. Dadurch könne eine "unzulässige Beeinflussung" der Verbraucherinnen und Verbraucher vorliegen, wie aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Bamberg hervorgeht. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (Vzbv) hatte die Klage eingereicht. (Az. 3 UKl 11/24 e)
Eventim bot den Angaben zufolge beim Ticketverkauf zusätzlich eine Versicherung an, die über eine farblich abgehobene Klickfläche gekennzeichnet war. Entschieden sich Verbraucherinnen und Verbraucher dagegen, ploppte ein weiteres Fenster auf mit einem erneuten Hinweis auf die Versicherung, "um Ärger und Frust über ein verpasstes Event" zu verhindern. Erst nach einem weiteren Klick auf die Schaltfläche "Ich trage das volle Risiko" wurden Nutzende zur Kasse weitergeleitet.
Dieser zweite Schritt ist nach Ansicht des Gerichts unzulässig. Anbieter dürfen ihre Webseiten demnach nicht so konzipieren, dass Käuferinnen und Käufer getäuscht, manipuliert oder anderweitig in ihrer Entscheidung beeinträchtigt werden. Laut Urteil könnten Verbraucher durch das zweite Fenster zu einer Entscheidung veranlasst werden, die sie "andernfalls nicht getroffen" hätten.
Der Verbraucherzentrale Bundesverband wollte Eventim indes auch das erste Angebot zur Ticketversicherung untersagen. Dem jedoch widersprach das Gericht. Es liege zwar durch die farbliche Hervorhebung ein "Framing" vor, dies bedeute jedoch nicht automatisch, dass die Platform unzulässig vorgehe. Es werde deutlich, dass es sich bei der Versicherung lediglich um eine mögliche, freiwillige und zusätzliche Option handele.
Das Urteil ist noch nichts rechtskräftig.
L.Miller--AMWN