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Anwälte: Weimer hat ausgeschlossene Buchhandlungen belogen
Kulturstaatsminister Wolfram Weimer (parteilos) hat die von ihm aus dem Vergabeverfahren für den Deutschen Buchhandlungspreis ausgeschlossenen Buchhandlungen nach Angaben von deren Anwälten belogen. In einer E-Mail des Bundesbeauftragten für Kultur sei den Geschäften mitgeteilt worden, sie seien aufgrund des "sehr hohen Niveaus der Bewerbungen" nicht für eine Auszeichnung ausgewählt worden, teilten die Anwälte am Mittwoch in Berlin mit. Tatsächlich waren zumindest zwei davon jedoch von der Jury ausgewählt, durch Weimer jedoch von der Liste gestrichen worden.
Weimer hatte den Ausschluss der drei Buchhandlungen in Berlin, Göttingen und Bremen mit nicht näher bezeichneten "Erkenntnissen des Verfassungsschutzes" begründet. Sein Vorgehen wird seit Tagen aus SPD, Grünen und Linkspartei sowie von Kulturschaffenden und deren Verbänden heftig kritisiert. Zwei Anwälte und eine Anwältin der Buchhandlungen reichten dagegen Klagen ein. Weimer verteidigte jedoch sein Handeln.
Die Anwälte Sven Adam und Jasper Prigge sowie die Anwältin Lea Voigt veröffentlichten am Mittwoch die Mail aus dem Hause Weimers mit dem Satz: "Leider muss ich Ihnen mitteilen, dass Sie von der unabhängigen Jury nicht für eine Auszeichnung ausgewählt wurden. Die Jury hat sich bei dem sehr hohen Niveau der Bewerbungen die Entscheidungsfindung nicht leicht gemacht. Die getroffene Wahl schmälert deshalb keineswegs unsere Hochachtung für Ihr großes Engagement."
Die Jury für den Buchhandlungspreis hatte jedoch in einer Stellungnahme vom 9. März demnach klargestellt, dass sie die drei Buchhandlungen als Preisträgerinnen vorgesehen hatte. Die nachträgliche Entscheidung, diese von der Prämierung auszuschließen, sei von Weimer getroffen worden und hätte außerhalb des Einflussbereichs der Jury gelegen, betonten die Anwälte.
"Eine derartige Lüge wie in der Absage-E-Mail an die Buchhandlungen ist feige und eines Bundesbeauftragten für Kultur und Medien nicht würdig", kritisierte Rechtsanwalt Adam. Weimer habe damit nicht nur den Buchhandlungspreis beschädigt, sondern auch sein eigenes Amt. Geprüft werde daher auch eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen ihn an das Kanzleramt. Adam ist Bevollmächtigter der Buchhandlung "Rote Straße" in Göttingen.
"Es entsteht der Eindruck, dass Weimer und seine Behörde gelogen haben, um sich der öffentlichen Diskussion und der gerichtlichen Kontrolle zu entziehen", erklärte auch Rechtsanwältin Voigt als Bevollmächtigte der Buchhandlung "Golden Shop" in Bremen. Die Anwälte wiesen darauf hin, dass der "Golden Shop" und die "Rote Straße" von der Jury sogar als "besonders herausragende Buchhandlungen" prämiert worden wären und einen Preis in Höhe von 15.000 Euro erhalten hätten, wie sich inzwischen herausgestellt habe. Damit erhöhe sich auch der Streitwert der Klagen gegen Weimer, hieß es weiter.
Bisher war von einem niedrigeren Preisgeld ausgegangen worden. Die Klagen wurden nach Auskunft der Anwälte bei den Verwaltungsgerichten Berlin und Köln eingereicht. "Mit unseren Klagen wollen wir gerichtlich feststellen lassen, dass die Datenübermittlungen zwischen dem Bundesbeauftragten für Kultur und Medien und dem Bundesamt für Verfassungsschutz rechtswidrig waren", erläuterten sie. Das Vorgehen Weimers sei "mit der Meinungs- und Pressefreiheit unvereinbar", erklärte Rechtsanwalt Prigge, der den Buchladen "Zur schwankenden Weltkugel" in Berlin vertritt.
Weimer verteidigte sein Vorgehen. "Wenn sich eine Institution weithin sichtbar hinter die Losung 'Deutschland verrecke' stellt, stellen sich zur Preiswürdigkeit Fragen", sagte er den Zeitungen der Funke Mediengruppe vom Mittwoch mit Blick auf eine der drei Buchhandlungen offenbar mit Blick auf eine Fassadeninschrift. Der Kulturbeauftragte versicherte zudem, die Prüfung der Verfassungstreue im Rahmen des sogenannten Haber-Verfahrens werde "nur in absoluten Ausnahmefällen aktiviert".
Die Verleihung der letztlich vergebenen Preise hätte eigentlich im Rahmen der Leipziger Buchmesse kommende Woche stattfinden sollen. Dies wurde durch Weimer am Dienstag jedoch wegen angekündigter Proteste abgesagt.
P.Mathewson--AMWN