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Bundestag beschließt Gesetz für Pflegepersonal-Bemessung in Kliniken
Der Bedarf an Pflegepersonal in den Kliniken wird künftig mithilfe eines speziellen Instruments berechnet. Der Bundestag billigte am Freitag das von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) vorgelegte Gesetz zur Entlastung der Pflege in den Kliniken. Es sieht die Anwendung des von der Deutschen Krankenhausgesellschaft, dem Deutschen Pflegerat und der Gewerkschaft Verdi entwickelten Pflegepersonalmodells PPR 2.0 in drei Stufen vor.
Für das Gesetz votierten die Fraktionen der Ampel-Koalition, dagegen waren Union und Linke. Die AfD enthielt sich. Mit der Neuregelung sollen Idealbesetzungen für die Stationen errechnet und durchgesetzt werden. Ab 2025 soll diese Personalbemessung verbindlich sein, Verstöße können dann sanktioniert werden.
Lauterbach sprach im Zusammenhang mit der Neureglung von einer "Revolution". Bislang stünden die Belange der Ökonomie zu sehr im Vordergrund, die medizinischen Aspekte spielten eine zu geringe Rolle. "Dieses Gleichgewicht muss neu justiert werden."
Lauterbach bekräftigte sein Vorhaben, das System der Fallpauschalen zu überwinden. Es handele sich um ein System, "das billig und Menge betont, statt Qualität und Angemessenheit". Das gelte insbesondere für die Kindermedizin. "Es darf nicht sein, dass auf dem Rücken von Kindern, Pflegern und Hebammen Gewinne gemacht werden", sagte der Minister. Deswegen werde die Kindermedizin zum großen Teil aus dem Fallpauschalensystem herausgenommen.
Das Gesetzentwurf enthält auch Regelungen zur finanziellen Stärkung der Kindermedizin. So sollen aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds in den Jahren 2023 und 2024 jeweils 270 Millionen Euro zur Finanzierung der Kindermedizin entnommen werden.
Lauterbach versprach in diesem Zusammenhang weitere Unterstützung für die derzeit völlig überlasteten Kinderkliniken in Deutschland. "Wir werden alles tun, um sie durch diese schwere Krise zu bringen", betonte der Minister. "Wir werden nichts unterlassen, was wir den Kindern bieten können."
Ferner sollen ebenfalls für die Jahre 2023 und 2024 jeweils 108 Millionen Euro zur Finanzierung der Geburtshilfe aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds bereitgestellt werden. Zudem soll der Personalaufwand für Hebammen im Krankenhaus ab 2025 vollständig im Pflegebudget berücksichtigt werden.
Eingeführt wird außerdem eine sogenannte tagesstationäre Behandlung. Krankenhäuser können demnach in geeigneten Fällen anstelle einer vollstationären Behandlung eine tagesstationäre Behandlung ohne Übernachtung erbringen. In dem Zusammenhang ist auch eine spezielle Vergütung geplant.
L.Davis--AMWN