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Paar in Stuttgart wegen Finanzierung von IS-Miliz zu Haftstrafen verurteilt
Das Oberlandesgericht Stuttgart hat ein Ehepaar wegen Mitgliedschaft bei der Dschihadistenmiliz Islamischer Staat (IS) und wegen Unterstützung der Vereinigung zu Haftstrafen verurteilt. Der 31-jährige Mann wurde wegen der Mitgliedschaft beim IS, Verstößen gegen das Außenwirtschaftsgesetz, der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat und Urkundenfälschung zu sechs Jahren Haft verurteilt, wie das Gericht am Mittwoch mitteilte.
Seine gleichaltrige Frau soll wegen der Unterstützung des IS, eines Verstoßes gegen das Außenwirtschaftsgesetz und der Nichtanzeige einer geplanten Straftat für zwei Jahre und neun Monate in Haft. Nach Ansicht des Gerichts waren beide seit Mai 2018 nach islamischem Recht verheiratet und radikalisiert. Ab 2020 sammelten sie Spendengelder für den IS und leiteten diese nach Syrien und in den Libanon weiter.
Der 31-Jährige aus dem Irak übergab in sieben Transaktionen insgesamt etwa 13.000 Dollar (gut 12.000 Euro). Zudem versuchte er über Monate hinweg mit Hilfe der Spendengelder, eine IS-Frau deutscher Herkunft aus einem bewachten Flüchtlingslager im IS-Gebiet herauszuschleusen, damit sie sich wieder den Dschihadisten anschließen kann.
Er versuchte Anfang 2021, in den Sudan auszureisen, um sich dort einem IS-Verband anzuschließen und sich militärisch ausbilden zu lassen. Anschließend plante er, in Afrika oder Syrien für den IS zu kämpfen. Bei dem Ausreiseversuch wurde der Mann festgenommen.
Seine Frau unterstützte ihn bei einem Teil dieser Taten. Sie sammelte ab 2020 ebenfalls Spenden ein und nahm Kontakt zu den Geldempfängern auf. Zudem richtete sie ein Spendenkonto ein und rief zu Spenden auf. Teilweise veranlasste sie ihren Mann, Spenden zu überweisen.
Spätestens seit Dezember 2020 wusste sie nach Ansicht des Gerichts, dass ihr Mann in den Sudan reisen wollte. Dies verschwieg sie den Behörden. Sie befindet sich seit August 2021 in Untersuchungshaft. Die Frau räumte die Vorwürfe im Prozess weitestgehend ein.
D.Moore--AMWN