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EU-Gericht urteilt über Sanktionen nach Zwangslandung von Ryanair-Flug in Minsk
Nach der erzwungenen Landung eines Ryanair-Flugs in der belarussischen Hauptstadt Minsk im Mai 2021 urteilt das Gericht der Europäischen Union in Luxemburg am Mittwoch (09.30 Uhr) über auf den Vorfall folgende Sanktionen. Der Rat der EU fror im Juni 2021 Gelder des staatseigenen Unternehmens Belaeronavigatsia ein, das für die belarussische Luftverkehrskontrolle zuständig ist. Dagegen zog das Unternehmen vor Gericht. (Az. T-536/21)
Das Flugzeug wurde unter dem Vorwand einer Bombendrohung mit einem Kampfjet zur Landung gezwungen. In Minsk wurden der Oppositionelle Roman Protassewitsch und seine Freundin Sofia Sapega festgenommen, die an Bord waren. Die Internationale Zivilluftfahrtorganisation untersuchte den Vorfall und erklärte später, die angebliche Bombendrohung sei absichtlich falsch gewesen. Der Rat der EU setzte Belaeronavigatsia auf die Sanktionsliste. Dazu erklärte er, das Unternehmen verantworte die Umleitung des Flugs und sei daher auch für Repressionen gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition verantwortlich.
L.Davis--AMWN