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Durchsuchungspraxis in Brüsseler Anschlagsprozess "illegal"
Im Prozess um die Brüsseler Anschläge vom März 2016 mit 32 Toten hat die belgische Justiz einer Beschwerde der Angeklagten teilweise nachgegeben: Die Polizei darf die Verdächtigen nicht mehr dazu zwingen, sich nackt hinzuknien, um sie etwa nach Waffen zu durchsuchen, wie aus einem Urteil des Brüsseler Berufungsgerichts hervorgeht, das der Nachrichtenagentur AFP vorliegt. Der französische Islamist Salah Abdeslam als Hauptverdächtiger hatte sich wegen der Nackt-Durchsuchungen geweigert, vor Gericht zu erscheinen.
Allerdings betrachtet das Berufungsgericht offenbar nur das Hinknien als unzulässig, das der Polizei die Untersuchung des Intimbereichs der Angeklagten erleichtern soll. In seinem Urteil stellt das Gericht fest, "dass es keine rechtliche Grundlage für das Hinknien gibt", das die Polizei vor jeder Überstellung der Verdächtigen vom Gefängnis in das Gericht angeordnet hatte. Der belgische Staat müsse "diese Praxis beenden", betonten die Richter.
Der Staat hatte die Nackt-Durchsuchungen mit Sicherheitsüberlegungen begründet. Die Angeklagten sahen hierdurch nach Angaben ihrer Anwälte ihre Menschenwürde verletzt. Theoretisch hat der belgische Staat noch die Möglichkeit zur Revision.
In Brüssel hatten sich am 22. März 2016 mehrere Täter am Flughafen und in einer U-Bahn-Station in die Luft gesprengt. Dabei wurden 32 Menschen getötet und 340 weitere verletzt. Die Dschihadistenmiliz Islamischer Staat (IS) beanspruchte die Taten für sich.
In dem Verfahren drohen den neun Angeklagten lebenslange Haftstrafen wegen "Mordes und versuchten terroristischen Mordes". Abdeslam war bereits in Frankreich wegen Verwicklung in die Pariser Anschläge vom November 2015 mit 130 Todesopfern zu lebenslanger Haft verurteilt worden.
Der Streit um die Nackt-Durchsuchungen hatte das Verfahren verzögert. Mit einer Vernehmung der Angeklagten wird nun im April gerechnet.
T.Ward--AMWN