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Soldat wegen Verweigerung von Coronaimpfung zu Geldstrafe verurteilt
Weil er eine Coronaimpfung verweigerte, hat das Amtsgericht Augsburg einen Soldaten am Mittwoch zu einer Geldstrafe verurteilt. Der Bundeswehrangehörige soll 4500 Euro zahlen, wie eine Gerichtssprecherin sagte. Das Gericht sah es demnach als erwiesen an, dass der Mann im November 2021 dem Befehl nicht nachgekommen war, sich gegen Covid-19 impfen zu lassen.
Gegen einen Strafbefehl wegen Gehorsamsverweigerung legte der Soldat Einspruch ein, daher musste vor dem Amtsgericht öffentlich über den Fall entschieden werden. Mit dem Urteil blieb das Gericht unter der Forderung der Staatsanwaltschaft, die auf eine Geldstrafe in Höhe von 6000 Euro plädiert hatte. Die Verteidigung forderte für ihren Mandanten einen Freispruch.
Bundeswehrsoldaten sind laut der Duldungspflicht im Soldatengesetz dazu verpflichtet, ärztliche Maßnahmen gegen ihren Willen vornehmen zu lassen, wenn sie "der Verhütung oder Bekämpfung übertragbarer Krankheiten dienen". Geregelt ist dies in Paragraf 17a des Soldatengesetzes. Ausnahmen davon gibt es nur, wenn eine erhebliche Gefahr für Leben und Gesundheit dagegen spricht.
F.Bennett--AMWN