-
BGH urteilt noch einmal in Dauerstreit von Kraftwerk und Produzent Pelham
-
Bundesgerichtshof entscheidet über Gema-Klage wegen Fernsehen im Seniorenheim
-
Bundesgerichtshof verhandelt über Nutzung von Foto für KI-Training
-
Treffen der Außenminister Deutschlands, Frankreichs und Polens in Weimar
-
"Star Wars"-Museum in Los Angeles gewährt vor Eröffnung Einblicke in seine Räume
-
Hape Kerkeling hält Vortrag bei der SPD-Bundestagsfraktion - für Demokratie
-
Empörung nach Freispruch für maltesischen Geschäftsmann in Mordfall Caruana Galizia
-
Studie: Reale CO2-Bilanz von Plugin-Hybriden wird immer schlechter
-
Nach Vandalismus: Dolly Parton erhält neuen Stern auf "Walk of Fame"
-
Wahnsinns-Gegentor: Aber Bayern souverän weiter
-
Venezuela unterzeichnet milliardenschwere Verträge mit Chevron, ENI und GE Vernova
-
"Kein Fan": Trump froh über Ausreise von Harry und Meghan
-
CL: Wolfsburg und Frankfurt scheitern dramatisch
-
Macron eröffnet Ausstellung von Bayeux-Wandteppich in London
-
US-Richterin verhindert Abspaltung der Google-Werbeplattform
-
Gespräche in der EU über Reform des Auswärtigen Dienstes
-
Filmfestival von Venedig: Hollywoodstar George Clooney für Lebenswerk geehrt
-
Nach Krösche-Gerüchten: Frankfurt betont "Geschlossenheit"
-
Uber streicht weltweit jede zehnte Stelle und stellt Betrieb in Nigeria und Uganda ein
-
Basketball: Nyara Sabally im deutschen WM-Kader
-
Umfrage vor Berliner Abgeordnetenhauswahl sieht CDU wieder vor Linkspartei
-
Ukraine führt neues zweistufiges Luftalarm-System ein
-
Medien: DFB will Kompass-Modell durchsetzen
-
"Trump-Straße": Trump erwägt Umbenennung der Straße von Hormus
-
"Brutale Diktatur": USA rufen Partner zur Ächtung Nicaraguas auf
-
Ellbogenbruch: Golfprofi Schmid fällt lange aus
-
Nach Anschlagsversuch in Leipzig: EU bereitet neue Russland-Sanktionen vor
-
Formel 1: Hadjar fehlt auch in Monza
-
Céline Dion singt mit Fans vor ihrem Pariser Hotel
-
Minister: Israel plant Umsiedlung von Bevölkerung des Gazastreifens
-
USA: Goldener Trump-Dollar kommt in Umlauf
-
Frau stirbt nach Attacke mit Messer und Feuer durch Ehemann in Stuttgart
-
Selenskyj bietet Deutschland nach Anschlagsversuch in Leipzig Hilfe an
-
Nach Angriff auf Hochzeitsfeier: Teheran wirft den USA "Kriegsverbrechen" vor
-
Rücksichtslos gefahren: Golf-Star Tiger Woods verliert vorerst Führerschein
-
Ermittlungen nach Angriffen auf Umspannwerke wegen Anschlagsverdachts
-
Nach Autounfall: Woods bekennt sich doch schuldig
-
US-Ölriese Chevron will Ölförderung in Venezuela verdoppeln
-
Zwei Leichen in Mehrfamilienhaus in Bayern: Haftbefehl gegen Verdächtigen
-
Niederlande verlagern 86 Tonnen ihrer Goldreserven aus USA und Kanada nach London
-
George Clooney: Die USA "werden von den am wenigsten qualifizierten Leuten regiert"
-
"Sprache der Eskalation": Bundesregierung weist Kritik aus Moskau zurück
-
Reiche stimmt Reform der Einkommensteuer im Kabinett zu - der Ärger der SPD bleibt
-
EU-Kommission genehmigt Reiches Pläne für neue Gaskraftwerke
-
Filmfestival in Venedig: Jury-Präsidentin kritisiert geringen Frauenanteil im Wettbewerb
-
Nach Anschlagsversuch in Leipzig: EU stützt Deutschlands Vorgehen gegen Russland
-
Stallbrand in Niedersachsen: 120 Schweine verenden
-
Mädchen zu Selbstverletzung genötigt und Männer attackiert: Jugendstrafe in Hamburg
-
Anschlag auf NRW-Umspannwerk: Abschussvorrichtungen für Pyrotechnik gefunden
-
Erntebilanz: Agrarminister Rainer bescheinigt "massive Krise von nationaler Tragweite"
Urteil: Rückforderung von Corona-Soforthilfen durch NRW rechtswidrig
Die Rückforderung von im Frühjahr 2020 ausgezahlten Corona-Soforthilfen durch das Land Nordrhein-Westfalen ist einem Urteil zufolge rechtswidrig. Die fehlerhaften Bescheide wurden aufgehoben, entschied das Oberverwaltungsgericht Münster laut Mitteilung vom Freitag. Das Gericht bestätigte damit erstinstanzliche Urteile des Verwaltungsgerichts in Düsseldorf. Drei Selbstständige hatten gegen die Bescheide geklagt. (Az: 4 A 1986/22; 4 A 1987/22; 4 A 1988/22)
Das Bundesland bewilligte im Frühjahr 2020 über das Förderprogramm "NRW-Soforthilfe 2020" in großer Zahl pauschale Zuwendungen in Höhe von 9000 Euro an in Not geratene Betriebe, darunter auch an die drei Kläger. Erst später wurde geprüft, ob die Eigenmittel der Unternehmen ohne die Zuwendung tatsächlich nicht für die Deckung der Zahlungsverpflichtungen ausgereicht hätten.
Die Soforthilfen setzte das Land durch Schlussbescheide entsprechend niedriger als ursprünglich bewilligt fest und forderte Teilbeträge zurück. Begründet wurde dies damit, dass die Auszahlungen nur vorläufig erfolgt seien.
Dagegen klagten die drei Selbstständigen vor dem Düsseldorfer Verwaltungsgericht und bekamen Recht. Das Gericht hielt die Schlussbescheide für rechtswidrig, weil das Land darin für die Berechnung der Soforthilfen allein einen Liquiditätsengpass zugrunde legte. Die Bewilligungsbescheide erlaubten demnach aber auch eine Verwendung der Soforthilfen zur Kompensation von Umsatzausfällen.
Das Oberverwaltungsgericht schloss sich der Entscheidung des Verwaltungsgerichts an und wies die Berufung des Landes zurück. Das Land habe sich bei der Rückforderung nicht an die bindenden Vorgaben aus den Bewilligungsbescheiden gehalten, hieß es zur Begründung. Es hielt jedoch auch fest, dass das Land gezahlte Soforthilfen von Zuwendungsempfängern noch zurückfordern darf, wenn diese die Gelder in dem dreimonatigen Bewilligungszeitraum im Frühjahr 2020 nicht oder nur teilweise benötigten. Die Revision wurde in allen drei Verfahren nicht zugelassen.
Beim Oberverwaltungsgericht liegen den Angaben zufolge acht weitere vergleichbare Verfahren. Insgesamt gingen in den sieben Verwaltungsgerichten Nordrhein-Westfalens rund 2500 Klagen ein.
J.Williams--AMWN