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Unionspolitiker kritisieren Vorgehen der Bundestagspräsidentin bei Wahlreform
Im Streit um die Wahlrechtsreform nimmt die Union Bundestagspräsidentin Bärbel Bas (SPD) ins Visier. Der Erste Parlamentarische Geschäftsführer der Unionsfraktion, Thorsten Frei (CDU), bezeichnete es in der "Süddeutschen Zeitung" vom Montag als "hochgradig irritierend", dass die SPD-Politikerin in dem Streit als Parlamentspräsidentin nicht eine vermittelnde Rolle eingenommen habe. Zudem kritisierte er, dass Bas nach Verabschiedung der Reform noch weitere Änderungen am Wahlrecht gefordert hatte. Aus der CSU kam ähnliche Kritik.
Im Streit um die Reform wäre "ihre vermittelnde Rolle wirklich gefragt gewesen", sagte Frei mit Blick auf die Bundestagspräsidentin. Zuerst lasse Bas "es stillschweigend zu, dass die Ampelkoalition unter lautstarkem Protest der Opposition eine Wahlreform durchdrückt, die mit Sicherheit vor dem Bundesverfassungsgericht landet", sagte er. Und dann lege "sie nicht einmal 24 Stunden nach Verabschiedung des Wahlgesetzes auch noch Vorschläge für eine weitere Reform auf den Tisch, die bereits zwei Mal von Landesverfassungsgerichten wieder einkassiert wurden".
Nach dem Beschluss der Wahlrechtsreform im Bundestag hatte Bas noch weitere Änderungen gefordert - etwa eine Regelung zur Parität von Mann und Frau im Bundestag, eine Senkung des Wahlalters auf 16 Jahre und eine Verlängerung der Legislaturperiode von vier auf fünf Jahre.
Auch der rechtspolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe, Volker Ullrich, wies die Vorschläge von Bas scharf zurück. "Wenn Bärbel Bas jetzt einen Tag nach der Wahlrechtsreform mit neuen Vorschlägen kommt, von denen zumindest die Forderung nach verpflichtender Parität erkennbar gegen unsere Verfassung verstößt, so ist das irritierend", sagte Ullrich der "Bild". "Der politischen Kultur in Deutschland wird somit Schaden zugefügt."
Die am Freitag mit den Stimmen der Ampel-Koalition beschlossene Wahlrechtsreform soll den Bundestag von derzeit 736 auf 630 Abgeordnete verkleinern. Dazu werden sogenannte Überhang- und Ausgleichsmandate abgeschafft, die den Bundestag bisher über die Regelgröße hinaus aufblähen. Die Zeitstimme erhält gleichzeitig mehr Gewicht. Dies kann dazu führen, dass Wahlkreisgewinner nicht ins Parlament einziehen.
Gekippt wurde zudem die Grundmandatsklausel. Diese lässt eine Partei auch mit weniger als fünf Prozent der Zweitstimmen in Fraktionsstärke ins Parlament einziehen, sofern sie mindestens drei Direktmandate gewinnt. Mit der Reform muss sich noch der Bundesrat befassen. Die Länderkammer kann das Vorhaben aber nicht blockieren.
D.Cunningha--AMWN