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AfD kann nicht an Bürgerschaftswahl in Bremen teilnehmen
Die AfD kann nicht an der Bürgerschaftswahl in Bremen am 14. Mai teilnehmen. Der Landeswahlausschuss lehnte am Donnerstag auch die Zulassung einer von der AfD eingereichten Liste im Wahlbereich Bremerhaven ab, nachdem er zuvor bereits zwei konkurrierende AfD-Listen im Wahlbereich Bremen zurückgewiesen hatte. Die Entscheidungen sind laut Landeswahlleitung endgültig und können nicht weiter angefochten werden. Sie können nur nachträglich in Wahlprüfungsverfahren vor dem Staatsgerichtshof des Landes angegriffen werden, was Parteivertreter bereits ankündigten.
Die Bremer AfD ist tief zerstritten und in zwei Lager zerfallen. Es gibt zwei Vorstände, die sich gegenseitig die Legitimation zur Vertretung der Partei absprechen. Bei der Bürgerschaftswahl im Mai 2019 kam die Partei auf 6,1 Prozent und zog anschließend in Fraktionsstärke in das Landesparlament ein. Schon kurz darauf zerbrach die Fraktion aber im Zuge der bis heute anhaltenden heftigen internen Konflikte. In einer Umfrage zur Wahl im Mai lag die AfD zuletzt bei sieben Prozent.
D.Kaufman--AMWN