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Bewährungsstrafe für mutmaßliche IS-Rückkehrerin an Oberlandesgericht Düsseldorf
Das Oberlandesgericht in Düsseldorf hat eine 30 Jahre alte IS-Rückkehrerin zu einer zweijährigen Haftstrafe verurteilt. Die Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt, wie eine Gerichtssprecherin am Dienstag mitteilte. Das Urteil gegen die Frau aus dem westfälischen Rheine erging unter anderem wegen Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung. Zum Auftakt hatte sich die Angeklagte bereits im Wesentlichen geständig gezeigt.
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass Kevser T. 2014 mit ihrem einjährigen Sohn nach Syrien gereist war und sich dort der Dschihadistenmiliz Islamischer Staat (IS) angeschlossen hatte. Dort lebte sie zusammen mit ihrem Ehemann, einem IS-Kämpfer. Die Familie habe wöchentliche Zahlungen vom IS bekommen. Ein weiterer Sohn kam 2015 zur Welt. Beide Kinder waren mehrmaligen Bombenangriffen ausgesetzt, weshalb die Frau auch wegen Verletzung ihrer Fürsorgepflicht verurteilt wurde.
Im Vorfeld des Prozesses gab es laut der OLG-Sprecherin eine Verständigung zwischen dem Gericht und den Verfahrensbeteiligten. Deshalb endete das Anfang April begonnene Verfahren früher als vorgesehen. Im Gegenzug für ein Geständnis sicherten die Richter der Angeklagten demnach eine zur Bewährung ausgesetzte Haftstrafe von höchstens zwei Jahren zu. Sie soll dem Urteil zufolge auch an einem Aussteigerprogramm teilnehmen. Die Verteidigung beantragte eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Ch.Kahalev--AMWN