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Verfassungsschutz stuft AfD-Nachwuchsorganisation als "rechtsextremistisch" ein
Das Bundesamt für Verfassungsschutz hat die Nachwuchsorganisation der AfD, die Junge Alternative (JA), als "gesichert rechtsextremistisch" eingestuft. Der Einstufung sei eine vierjährige Prüfung als Verdachtsfall vorausgegangen, teilte der Verfassungsschutz am Mittwoch mit. Mit der JA wurden noch zwei weitere Gruppierungen als rechtsextremistisch eingestuft - der Verein "Ein Prozent e.V." und das "Institut für Staatspolitik".
"Es bestehen keine Zweifel mehr, dass diese drei Personenzusammenschlüsse verfassungsfeindliche Bestrebungen verfolgen", erklärte Behördenchef Thomas Haldenwang. Die Positionen der Gruppierungen seien "nicht mit dem Grundgesetz vereinbar".
Die drei Gruppierungen "zielen auf die Ausgrenzung vermeintlich 'Fremder' und versuchen, diese Positionen gesellschaftlich anschlussfähig zu machen", erklärte der Verfassungsschutzpräsident. "Das gezielte Propagieren von Feindbildern und das Schüren von Ressentiments in der Bevölkerung sind zudem generell geeignet, den Boden für unfriedliche Verhaltensweisen gegenüber den Betroffenen zu bereiten." Es ist "Aufgabe und Pflicht" des Verfassungsschutzes, "zum Schutz der freiheitlichen demokratischen Grundordnung die Öffentlichkeit über solche Bestrebungen aufzuklären".
Der Verfassungsschutz hatte die JA im Januar 2019 als Verdachtsfall und damit auch als Beobachtungsobjekt eingestuft. Dabei seien "Bestrebungen gegen das Demokratieprinzip" festgestellt worden, erklärte das Bundesamt nun. "Eine Vielzahl von Diffamierungen und Verunglimpfungen politischer Gegner, aber auch des Staates und seiner Repräsentanten an sich, ist Ausdruck davon, dass es der JA nicht um eine Auseinandersetzung in der Sache geht, sondern um eine generelle Herabwürdigung des demokratischen Systems der Bundesrepublik Deutschland", erklärte der Verfassungsschutz.
"Das in den Äußerungen und Verlautbarungen deutlich zutage tretende Volksverständnis der JA widerspricht dem im Grundgesetz zum Ausdruck kommenden Volksverständnis und ist geeignet, Angehörige vermeintlich anderer Ethnien auszugrenzen und deutsche Staatsangehörige mit Migrationshintergrund als Deutsche zweiter Klasse abzuwerten", hieß es in der Erklärung weiter.
Die JA propagiere "ein völkisches Gesellschaftskonzept, das auf biologistischen Grundannahmen beruht", erklärte der Verfassungsschutz weiter. Migranten außereuropäischer Herkunft würden als "grundsätzlich nicht integrierbar ausgrenzt". In der Beobachtungszeit habe der Verfassungsschutz bei der JA eine "Verfestigung und teils auch Verschärfung der extremistischen Positionen" festgestellt.
Y.Nakamura--AMWN