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Israels Oberstes Gericht weist Vorstoß zu Abriss von Beduinendorf ab
Israels Oberster Gerichtshof hat den Vorstoß einer jüdischen Siedlerorganisation abgewiesen, die Behörden zum Abriss eines Beduinendorfs im Westjordanland zu zwingen. Das Gericht folgte in seiner Entscheidung am Sonntag der Haltung der Regierung, den Abriss der Beduinensiedlung Chan al-Ahmar auf unbestimmte Zeit zu verschieben, und zitierte dabei "Sicherheits- und diplomatische Gründe".
Chan al-Ahmar liegt an einer wichtigen Autobahn östlich von Jerusalem. Ursprünglich sollte die 200 Bewohner zählende Siedlung bereits 2018 abgerissen werden, nachdem ein Gericht zu dem Schluss kam, das Dorf sei ohne israelische Genehmigung errichtet worden. Unter politischem Druck durch die EU und den Internationalen Strafgerichtshof schoben Israels Regierungen den Abriss seitdem immer wieder auf.
Die rechtsgerichtete Pro-Siedler-Organisation Regavim war 2019 gegen die Regierung vor das Oberste Gericht gezogen, um einen Abriss zu erzwingen. Im Februar hatte der Oberste Gerichtshof der Regierung einen weiteren dreimonatigen Aufschub gewährt. In ihrer am Sonntag getroffenen Entscheidung gewährten die Richter nun einen unbestimmten Aufschub.
Regavim warf der israelischen Regierung am Sonntag vor, sich "internationalem Druck zu beugen" und beklagte, die Entscheidung des Obersten Gerichts führe das Land "an den Rand der Anarchie".
Kurz vor der Verkündung der Gerichtsentscheidung am Sonntag hatten israelische Behörden eine von der EU finanzierte palästinensische Grundschule im besetzten Westjordanland abreißen lassen. Die israelische Behörde für zivile Angelegenheiten in den besetzten Gebieten (Cogat) hatte im März eine Räumung der "illegal erbauten" Schule binnen zwei Monaten aus "Sicherheitsgründen" angeordnet. Vorangegangen war ebenfalls eine Klage der Organisation Regavim.
Fast drei Millionen Palästinenser sind im seit 1967 durch Israel besetzten Westjordanland zu Hause. Etwa 490.000 Israelis leben dort ebenfalls in Siedlungen, die von der UNO als völkerrechtswidrig eingestuft werden.
M.Thompson--AMWN