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Teilfreispruch nach Verdacht auf Waffenverkauf an Lübcke-Mörder rechtskräftig
Der Prozess um den Erwerb der Tatwaffe durch den späteren Mörder von Walter Lübcke, Stephan E., wird nicht neu aufgerollt. Der Bundesgerichtshof (BGH) verwarf am Mittwoch die Revision der Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf gegen den Teilfreispruch eines Bekannten von E., Elmar J., dem in Paderborn der Prozess gemacht worden war. E. hatte zuvor angegeben, dass J. ihm die Tatwaffe verkauft habe. (Az. 4 StR 212/22)
Das Landgericht Paderborn sah das aber nicht als erwiesen an und verurteilte J. nur wegen des unerlaubten Besitzes von Munition zu einer Geldstrafe. Dagegen wandte sich die Generalstaatsanwaltschaft an den BGH. Sie wollte das Verfahren neu aufrollen und E. als Zeugen befragen lassen. Das war in Paderborn nicht geschehen, weil er damals noch nicht rechtskräftig verurteilt war und sich auf sein Recht berief, die Aussage zu verweigern.
Der BGH lehnte dies aber nun ab und erklärte das Paderborner Urteil für rechtskräftig. Das Urteil gegen E. selbst ist inzwischen ebenfalls rechtskräftig. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hatte ihn zu lebenslanger Haft verurteilt. E. hatte den früheren Kasseler Regierungspräsidenten Lübcke (CDU) im Juni 2019 aus rechtsextremistischen Motiven heraus erschossen. Der Mord sorgte bundesweit für Entsetzen und rückte die von Rechtsextremisten ausgehenden Sicherheitsgefahren in den Fokus.
P.Silva--AMWN