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EuGH-Gutachten macht irakischen Mädchen in Niederlanden Hoffnung auf Schutz
Ein Gutachten am Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg vom Donnerstag könnte zwei in die Niederlande geflüchteten irakischen Mädchen Hoffnung auf internationalen Schutz machen. Die beiden Jugendlichen machen geltend, dass sie sich an die Gleichstellung der Geschlechter gewöhnt hätten und bei einer Rückkehr in den Irak nicht mehr an dortige Werte anpassen könnten. Der zuständige EuGH-Generalanwalt argumentierte in ihrem Sinn. (Az. C-646/21)
Die Mädchen lebten mit ihrer Familie fünf Jahre lang in den Niederlanden. Ihre Anträge auf internationalen Schutz wurden zurückgewiesen. Dagegen klagten sie in den Niederlanden. Das dortige Gericht legte dem EuGH mehrere Fragen vor. Unter anderem wollte es wissen, ob die in einer identitätsbildenden Lebensphase angenommenen westlichen Werte so bedeutsame Merkmale der Identität seien, dass von den Betroffenen nicht verlangt werden könne, darauf zu verzichten.
Außerdem fragte es, ob die Betroffenen in solchen Fällen als Mitglieder einer bestimmten sozialen Gruppe im rechtlichen Sinn anzusehen seien. Bei der Prüfung von Anträgen auf internationalen Schutz prüfen die EU-Staaten, ob jemand im Herkunftsland verfolgt wird. Das kann bei einer sozialen Grupe der Fall sein, die angeborene Merkmale oder eine wichtige Überzeugung teilt, wenn sie in der Gesellschaft des Herkunftslands als andersartig betrachtet wird.
Generalanwalt Anthony Collins argumentierte nun, dass das biologische Geschlecht ein angeborenes Merkmal sei. Seien Mädchen nach einer beträchtlichen Zeit in der EU von der Gleichheit der Geschlechter überzeugt, könne dies so wichtig für ihre Identität sein, dass sie darauf nicht verzichten sollten.
Ein EU-Land müsse die Gegebenheiten im Herkunftsland genau prüfen. Eine Gruppe von Frauen oder Mädchen mit dem Glauben an Gleichberechtigung habe eine deutlich abgegrenzte Identität, wenn sie durch entsprechendes Verhalten im Herkunftsland gegen die Moralvorstellungen verstieße.
Das juristische Gutachten stellt noch keine Entscheidung dar. Bei ihrem späteren Urteil orientieren sich die europäischen Richterinnen und Richter aber oft daran. Ein Termin für die Urteilsverkündung in Luxemburg wurde noch nicht genannt. Nach der EuGH-Entscheidung muss schließlich das niederländische Gericht über die konkreten Fälle urteilen.
T.Ward--AMWN