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Verkehrsministerium fördert E-Ladeinfrastruktur für Unternehmen
Ob Handwerksbetriebe oder Carsharing-Anbieter und Pflegedienste: Das Bundesverkehrsministerium hat den Startschuss für ein neues Förderprogramm angekündigt, das Unternehmen beim Aufbau einer Schnellladeinfrastruktur für Pkw und Lkw unterstützen soll. Wie das Ministerium am Montag in Berlin mitteilte, stehen dafür bis zu 400 Millionen Euro zur Verfügung.
Neben Ladepunkten für Pkw seien nun "erstmals in einem größeren Rahmen auch Ladepunkte speziell für Lkw förderfähig", hob das Ministerium hervor. Bisher wurden diese Lademöglichkeiten demnach "nur kombiniert mit der Fahrzeugbeschaffung unterstützt". Das neue Förderprogramm richtet sich den Angaben zufolge vor allem an Handwerks- und Gewerbebetriebe sowie sogenannte Flottenanwender, zu denen etwa Transport- und Logistikunternehmen, aber auch beispielsweise Paketdienste zählen.
Gewerblich genutzte Fahrzeuge hätten "im Vergleich zu Privatfahrzeugen eine deutlich höhere Laufleistung", erklärte Bundesverkehrsminister Volker Wissing (FDP). "Damit spielen sie für die Elektrifizierung des Verkehrs eine große Rolle und sind gleichzeitig wichtiger Hebel, um die Klimaschutzziele zu erreichen."
Gefördert werden gewerblich genutzte Schnellladepunkte mit einer Ladeleistung von mindestens 50 kW sowie der dafür notwendige Netzanschluss. Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie Unternehmen mit öffentlicher Beteiligung.
Anträge können nach Ministeriumsangaben seit Montag über gestellt werden. Jedes antragstellende Unternehmen kann demnach genau einen Antrag stellen. Anträge von verbundenen Unternehmen dürfen einen Gesamtförderbetrag von 30 Millionen Euro nicht überschreiten.
Die förderfähigen Ausgaben pro Ladepunkt sind zudem auf einen Höchstbetrag begrenzt, der von der Ladeleistung abhängig ist. Bei einer Ladeleistung am Ladepunkt von 50 bis 149 kW beträgt der maximale Förderbetrag pro Ladepunkt für kleine und mittlere Unternehmen 14.000 Euro, bei Großunternehmen 7000 Euro. Bei Ladepunkten mit einer maximalen Ladeleistung von mehr als 150 kW erhalten kleine und mittlere Unternehmen maximal 30.000 Euro und Großunternehmen 15.000 Euro.
Außerdem gilt: Die Schnellladepunkte müssen im Inland errichtet werden und mindestens zwei Jahre ab Datum der Inbetriebnahme im Eigentum des antragstellenden Unternehmens verbleiben - und der für den Ladevorgang erforderliche Strom muss aus erneuerbaren Energien stammen.
A.Malone--AMWN