-
SPD-Parlamentsgeschäftsführer Wiese warnt Koalition vor "neuen Grundsatzdebatten"
-
Chatbot ChatGPT für viele Nutzer ab Montag mit Werbung
-
Ukraine-Unterstützer beraten über weiteres Vorgehen
-
Online-Riese Shein geht am 1. September in Hongkong an die Börse
-
AOK-Bundesverband fordert mehr Prävention - Kritik an niedrigen Preisen für Tabak und Alkohol
-
SPD-Präsidium verteidigt vor Kabinettsklausur Sondervermögen gegen Kritik
-
Neuer britischer Premier Burnham unternimmt erste Auslandsreise am Montag nach Kiew
-
Regierungspartei siegt wie erwartet bei Parlamentswahl in Kasachstan
-
EU-Abgeordneter Glucksmann kandidiert bei Präsidentschaftswahl in Frankreich
-
Selenskyj: Ukraine war nicht an Anschlägen auf Nord-Stream-Pipelines beteiligt
-
Abschluss der 250-Jahr-Feierlichkeiten: Trump veranstaltet Autorennen in Washington
-
Palast: Gesundheitszustand von Norwegens König Harald V. hat sich verschlechtert
-
Freiburg siegt souverän in Düsseldorf
-
Hunderte Asylsuchende sollen auf griechische Ägäisinseln verlegt werden
-
"Der helle Wahnsinn": Hockey-Männer buchen das Halbfinale
-
Sieg gegen Australien: Hockey-Männer buchen das Halbfinale
-
Nordische und baltische Staats- und Regierungschefs zu Solidaritätsbesuch in Kiew
-
15-Jähriger soll eigenen Vater getötet haben: Untersuchungshaft wegen Mordverdachts
-
Debatte um Unterstützung durch BSW: AfD-Bundeschef Chrupalla zurückhaltend
-
Geglücktes Lustrinelli-Debüt: Union müht sich in zweite Runde
-
Gladbach mit lockerem Sieg beim Fünftligisten Schott Mainz
-
Schneller Tietz-Hattrick: Mainz ohne Probleme auf dem Dorf
-
Norris gewinnt erneut - Horror-Heimspiel für Verstappen
-
Reit-WM: Deutsches Spring-Trio verpasst Podium zum Abschluss
-
Abschluss der 250-Jahr-Feierlichkeiten: Autorennen in Washington
-
Selenskyj warnt vor Spaltung der Ukraine durch Wahlen im Krieg
-
Tausende Schweden demonstrieren vor Parlamentswahl für mehr Klimaschutz
-
Deutschland Tour: Del Toro feiert Gesamtsieg
-
Diamond League: Ansah chancenlos - Hummel stark
-
Merz verteidigt Kurs vor Kabinettsklausur: "Wir lassen uns nicht beirren"
-
Ukraine nimmt nach Wildberries auch russischen Onlinehändler Ozon ins Visier
-
DFB-Kontrollausschuss untersucht Ausschreitungen in Mannheim
-
AfD-Chefin Weidel will aus Euro aussteigen und Deutschlands Grenzen "zumachen"
-
Humanoide Roboter brechen bei Weltmeisterschaften in China menschliche Rekorde
-
Heftiger Unfall: Verstappen fliegt in Zandvoort ab
-
Drei Verletzte bei koordinierten Brandanschlägen im Süden Thailands
-
Heidenheim blamiert sich im DFB-Pokal
-
FIFA-Machtkampf: Der Norden gegen Infantino
-
Konzernchef Blume nennt Lage bei VW "mehr als kritisch"
-
Rheinpegel erholen sich von Tiefstständen - Niveau aber weiterhin niedrig
-
Betrunkener greift zu Akku-Schere - Hecke von Anwohner in Lüneburg verunstaltet
-
"Tsunami für das Land": Selenskyj warnt vor Spaltung der Ukraine durch Wahlen im Krieg
-
Fußballer des Jahres: Kane, Gwinn und Kompany geehrt
-
Gesundheitsminister will nicht bei Rentenansprüchen pflegender Angehöriger sparen
-
Präsident Peseschkian: Iran "hat gerade mit vielen Schwierigkeiten zu kämpfen"
-
Hinweise auf Markteinführung von selbstfahrendem Taxi von Tesla verdichten sich
-
Nach Vorwürfen des Drogenhandels: Mexikanischer Gouverneur lässt Amt erneut ruhen
-
Gewerkschaft droht mit Streik in Bahnverkehr - Gesetz zu Sicherheit muss kommen
-
Mihambo muss nach Verletzung Saison beenden
-
Selenskyj: Wahlen im Krieg würden die Ukraine "spalten"
Tierschutzpartei scheitert vor mehreren Gerichten wegen Ergebnisdarstellung
Die Tierschutzpartei ist vor mehreren Gerichten in Deutschland mit der Forderung nach einer Darstellung ihrer Wahlergebnisse bei den kommenden Landtagswahlen in Hessen und Bayern gescheitert. Das ZDF müsse in seiner Fernsehberichterstattung die Ergebnisse von Kleinstparteien, die voraussichtlich unter drei Prozent bleiben, nicht darstellen, teilte etwa das Verwaltungsgericht Mainz am Donnerstag mit. (Az.: 4 L 532/23.MZ)
Alle Sender, gegen welche die Tierschutzpartei vor Gericht zog, stellen in ihrer linearen Nachwahlberichterstattung nur die Parteien individuell dar, die voraussichtlich mindestens drei Prozent der Stimmen erreichen. Die Tierschutzpartei verlangte jedoch vor Gericht, dass die Schwelle auf ein Prozent gesenkt werden solle. Sie berief sich auf Chancengleichheit im politischen Meinungsbildungsprozess.
Die Richter in Mainz gaben jedoch dem ZDF Recht. Die Berichterstattung werde von einem "plausiblen redaktionellen Gesamtkonzept" getragen, das dem Chancengleichheitsgrundsatz der Tierschutzpartei Rechnung trage. Grund für die Schwelle von drei Prozent sei, dass die Ermittlung eines Prognosewerts im Ein-Prozent-Bereich mit den gängigen Methoden nicht zuverlässig sei. Dies sei erst ab einem zu erwartenden Ergebnis von drei Prozent möglich. Das amtliche Endergebnis der Parteien werde im ZDF-Nachrichtenportal veröffentlicht - dies sei angemessen.
Auch vor dem Verwaltungsgericht Hamburg scheiterte die Tierschutzpartei mit einem ähnlichen Anliegen gegen den Norddeutschen Rundfunk, der für die Berichterstattung der ARD zuständig ist. Nach Angaben eines Gerichtssprechers blieb die Partei in erster Instanz am Mittwoch erfolglos, eine Beschwerde dagegen sei noch vor dem Oberverwaltungsgericht anhängig.
Das Verwaltungsgericht München wies den Eilantrag der Partei bereits am Freitag der vergangenen Woche ab. In diesem Fall ging es gegen den Bayerischen Rundfunk. Nach Angaben eines Sprechers des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs war eine Beschwerde gegen diese Entscheidung in zweiter Instanz noch anhängig.
Am Mittwoch hatte das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main zu einer Klage gegen den Hessischen Rundfunk der Tierschutzpartei teilweise Recht gegeben. Es verpflichtete die öffentlich-rechtliche Anstalt dazu, das voraussichtliche Wahlergebnis der Tierschutzpartei im Fernsehprogramm am Sonntag und Montag auszuweisen, wenn sie laut vorläufigem amtlichen Endergebnis mindestens ein Prozent der Stimmen erhält.
Der Sender muss jedoch nicht vorherige Prognosen und Hochrechnungen der Kleinstpartei darstellen, weil dieses im Vergleich zu den prozentual größeren Ergebnissen anderer Parteien medthodisch bedingt fehleranfälliger sei.
Einen Erfolg hatte die Tierschutzpartei zuvor auch gegen den Rundfunk Berlin-Brandenburg erzielt. Im Mai urteile das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, dass der Sender das Wahlergebnis der Partei bei der brandenburgischen Landtagswahl 2019 im Fernsehen einzeln hätte aufführen müssen. Das Ergebnis der Tierschutzpartei von 2,6 Prozent der Zweitstimmen war zusammen mit dem Wahlergebnis von drei weiteren Parteien unter "Andere" zusammengefasst worden.
F.Bennett--AMWN