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AfD-Politiker Jens Maier muss als Richter in vorgezogenen Ruhestand
Der frühere AfD-Bundestagsabgeordnete Jens Maier darf nicht mehr als Richter arbeiten. Seine Versetzung in den vorgezogenen Ruhestand bleibt bestehen, wie das Dienstgericht des Bundes am Bundesgerichtshof in Karlsruhe am Donnerstag entschied. Maier könne sich hier weder auf seine Immunität als Abgeordneter berufen noch darauf, dass seine richterlichen Rechte und Pflichten während seiner Zeit im Bundestag geruht hatten. (Az. RiZ (R) 1/23)
Der 61 Jahre alte Maier hatte bis 2017 als Richter gearbeitet. 2013 trat er in die AfD ein, 2017 ging er für die Partei in den Bundestag. Er war Obmann des inzwischen formal aufgelösten sogenannten Flügels der AfD, der 2020 vom Verfassungsschutz als rechtsextrem eingestuft wurde. Nachdem Maier 2021 nicht wieder in den Bundestag gewählt worden war, beantragte er seine Rückkehr in den sächsischen Justizdienst.
Das Landesjustizministerium wiederum beantragte seine vorzeitige Versetzung in den Ruhestand. Das Dienstgericht in Leipzig erklärte diese im Dezember für zulässig. Es stützte sich dabei auf verschiedene Äußerungen Maiers außerhalb des Bundestags und in sozialen Netzwerken, in denen es unter anderem um die Aufarbeitung der NS-Verbrechen ging.
Aus diesen Äußerungen zog es den Schluss, dass Maier nicht ohne schweren Schaden für die Rechtspflege im Richteramt bleiben könne. Das Vertrauen der Öffentlichkeit in ihn und seine Amtsführung sei stark beeinträchtigt. Bei dieser Entscheidung habe das Leipziger Gericht keine Rechtsfehler gemacht, erklärten die Karlsruher Richterinnen und Richter nun.
Maier könne sich nicht auf seine Immunität als Abgeordneter berufen, auch wenn die Äußerungen in diese Zeit fielen. Die Immunität umfasse nämlich nur innerparlamentarisches Verhalten, sagte der Vorsitzende Richter Rüdiger Pamp bei der Urteilsverkündung. Seine Aussagen habe er aber außerhalb des Bundestags gemacht.
Eine Versetzung in den Ruhestand kommt dem Urteil zufolge grundsätzlich in Betracht, wenn der Richter nicht mehr die Gewähr dafür bietet, dass er jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung eintritt. Die politische Arbeit in herausgehobener Stellung bei einer Gruppe, die Grundlagen des demokratischen Verfassungsstaats ablehne, rechtfertige eine solche Versetzung.
Das gelte ebenso, wenn der Richter den Eindruck erwecke, dass er sein Verhalten im Dienst künftig nicht mehr ausschließlich an den Grundsätzen von Sachrichtigkeit, Rechtstreue, Gerechtigkeit, Objektivität und Allgemeinwohl ausrichte.
Sachsens Justizministerin Katja Meier (Grüne), teilte mit, die Entscheidung sei "bundesweit richtungsweisend" und schreibe Rechtsgeschichte. "Verfassungsfeinde dürfen in diesem Land kein Recht sprechen."
Die parlamentarische Geschäftsführerin der SPD-Bundestagsfraktion, Katja Mast, erklärte: "Wer als Richter Recht spricht, muss zweifelsfrei unseren Staat und seine Gesetze achten und verteidigen." Das Urteil zeige: "Unsere Demokratie war, ist und bleibt wehrhaft."
Für die sächsische SPD erklärte die stellvertretende Fraktionsvorsitzende im Landtag, Hanka Kliese, das Urteil zeige, "dass wirksame Mittel zum Schutz des Rechtsstaates gegen Verfassungsfeinde existieren und erfolgreich zur Anwendung kommen".
Maier selbst hatte in der Verhandlung argumentiert, dass er zwischen seiner politischen Auffassung und dem Richteramt unterscheiden könne. Außerdem beklagte er "Hass und Hetze" der Presse. Zur Urteilsverkündung war er nicht mehr anwesend.
Gegen Maier läuft in Sachsen auch noch ein Disziplinarverfahren. Das Landesjustizministerium erhob im August eine Disziplinarklage gegen ihn, um ihn ganz aus dem Dienst als Richter zu entfernen. Dabei geht es auch um seine Bezüge.
L.Miller--AMWN