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Verbände fordern dringend weiterhin sieben Prozent Mehrwertsteuer auf Speisen
Wenige Wochen vor dem Auslaufen der reduzierten Mehrwertsteuer auf Essen in der Gastronomie hat ein Verbändebündnis die Beibehaltung gefordert. Andernfalls seien nicht nur "Betriebsaufgaben und Insolvenzen vorprogrammiert", sondern Essengehen drohe zum Luxus zu werden, warnte der Hotel- und Gaststättenverband Dehoga am Donnerstag. Daher müsse es bei sieben statt 19 Prozent bleiben.
Die Mehrwertsteuer auf Speisen in der Gastronomie liegt seit Juli 2020 wegen der Corona-Krise und der Folgen des Ukraine-Kriegs vorübergehend bei sieben statt bei 19 Prozent. Diese Regelung läuft nach jetzigem Stand zum Jahresende aus.
Gemeinsam etwa mit dem Bauernverband, dem Getränkefachgroßhandel, der Tourismuswirtschaft, dem Brauer-Bund, dem Verband der Schul- und Kitacaterer und dem Bäckerhandwerk forderte Dehoga, am reduzierten Mehrwertsteuersatz festzuhalten. Restaurants, Cafés und Caterer hätten eine "hohe Bedeutung für Wirtschaft und Gesellschaft", hieß es zur Begründung. Betroffen seien ganze Wertschöpfungsketten und eine Reihe verschiedener Branchen.
Die Verbände beklagten unter anderem eine Ungleichbehandlung gegenüber Lieferdiensten und Essen aus dem Supermarkt, wo auch weiterhin nur sieben Prozent Mehrwertsteuer anfallen. Eine Erhöhung würde zudem vor allem Gering- und Normalverdienende treffen - Essengehen dürfe aber "nicht zum Luxus werden". Außerdem müsse Essen in Kitas und Schulen finanzierbar bleiben.
Die Verbände verwiesen außerdem auf die prekäre Lage vieler Firmen in der Gastronomie. Nur mit der Mehrwertsteuer von sieben Prozent sei es bisher gelungen, die zuletzt enormen Kostensteigerungen etwa für Personal und Lebensmittel "nicht 1:1 an die Gäste weiterzugeben".
Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) hatte stets betont, eine mögliche Beibehaltung des niedrigen Mehrwertsteuersatzes von der Steuerschätzung abhängig machen zu wollen. Bei der Vorstellung der Herbst-Steuerschätzung vergangene Woche in Berlin betonte er, es gebe "keine neuen Verteilungsspielräume" für den Bundeshaushalt 2024. Zur Forderung aus der Gastronomie sagte der Minister, der Haushaltsgesetzgeber - also das Parlament - müsse entscheiden, ob er die "krisenbedingte Maßnahme" fortsetzen möchte. Bei einer Fortsetzung müsse an anderer Stelle gekürzt werden.
P.M.Smith--AMWN