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Kühnert: SPD will Schuldenbremse auch 2024 aussetzen - FDP widerspricht
Die SPD will die Schuldenbremse nach Angaben ihres Generalsekretärs Kevin Kühnert auch im kommenden Jahr aussetzen. Es sei "der Standpunkt der sozialdemokratischen Partei", dass die Regierung "um die Nutzung der Notlage im Rahmen der Schuldenbremse auch für (...) das kommende Haushaltsjahr" nicht herumkommen werde, sagte Kühnert am Mittwoch im Deutschlandfunk. Als Grund für die Aussetzung der Schuldenregeln nannte er den Ukraine-Krieg und seine Folgen.
Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts gebe es "ein viele Milliarden großes Loch in den Planungen für den Haushalt 2024", sagte Kühnert vor dem Koalitionsausschuss der "Ampel" am Mittwochabend. Er sprach von einem hohen zweistelligen Milliardenbetrag. Niemand habe bisher "nur ansatzweise" Vorschläge für Einsparungen vorgelegt, "die dieser Größenordnung gerecht werden". Deshalb sei die erneute Aussetzung der Schuldenbremse nötig.
Widerspruch kam umgehend vom Koalitionspartner FDP. "Die SPD-Interpretation der Schuldenbremse hält dem Bundesverfassungsgerichtsurteil nicht stand", sagte der FDP-Haushaltsexperte Christoph Meyer der Nachrichtenagentur AFP mit Blick auf Kühnerts Äußerungen. "Konsolidierungsdruck rechtfertigt kein Aussetzen der Schuldenbremse. Prioritätensetzung ist notwendig und Einsparvolumen gibt es im Bundeshaushalt definitiv, über beides wird sich die Koalition gemeinsam verständigen."
Wie am Montag schon SPD-Chefin Saskia Esken verwies Kühnert hingegen auf die milliardenschwere Unterstützung der Ukraine als Begründung für die Aussetzung der Schuldenbremse. Dabei gehe es neben Waffenlieferungen auch um humanitäre Hilfe für das angegriffene Land und die Versorgung der Kriegsflüchtlinge. Hinzu kämen die "ökonomischen und geostrategischen Ableitungen" aus dem Konflikt, "dass wir unabhängiger werden müssen und dass sich damit Kosten verbinden".
Kühnert räumte aber ein, das der Ukraine-Krieg nicht dauerhaft als Begründung für eine Notlage zur Aussetzung der Schuldenbremse herhalten könne. Das Verfassungsgericht habe darauf verwiesen, dass die Notsituation durch äußere Umstände, die nicht langfristig absehbar und planbar seien, ausgelöst werden müsse, sagte er. "Aber dieser Krieg, der geht noch keine zwei Jahre." Deshalb sei dies für 2024 eine "absolut statthafte Begründung".
P.Martin--AMWN