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Buschmann: Ausländer mit Job sollen bei Einbürgerung bevorzugt werden
Bei der anstehenden Reform des Staatsangehörigkeitsrecht möchte Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) berufstätige Ausländer bevorzugt einbürgern lassen. "Wir wollen einen klaren Anreiz schaffen, dass man durch eigene Leistung eine Einbürgerung schneller erreichen kann", sagte Buschmann der "Wirtschaftswoche" laut Mitteilung vom Mittwoch. Am Donnerstag soll der Gesetzentwurf der Koalition erstmals im Bundestag beraten werden.
Als entscheidend bezeichnete Buschmann es, dass eine Einbürgerung "nur dann möglich ist, wenn die Menschen von ihrer eigenen Arbeit leben können und nicht auf Transferleistungen angewiesen sind". Es gehe um Einwanderung in den Arbeitsmarkt und nicht in die sozialen Sicherungssysteme. Forderungen aus den Reihen der Koalitionspartner SPD und Grüne, diese Voraussetzung wieder aufzuweichen, wies Buschmann zurück.
Für Migranten, die aller Voraussicht nach auf Transferleistungen angewiesen sein würden, will der Bundesjustizminister nach eigenen Angaben "keine Anreize setzen, zu uns zu kommen". Vielmehr müsse gelten: "Dann kann es keine Einbürgerung geben."
Dem Gesetzentwurf der Koalition zufolge soll die deutsche Staatsbürgerschaft grundsätzlich nur erhalten, wer den Lebensunterhalt für sich und unterhaltsberechtigte Familienangehörige aus eigenen Mitteln bestreiten kann.
Es gibt allerdings eine Reihe von Ausnahmen, etwa für einstige "Gastarbeiter", die bis 1974 nach Deutschland gekommen sind oder frühere DDR-Vertragsarbeiterinnen und -arbeiter. Ausnahmen gibt es außerdem für alle, die in den zurückliegenden zwei Jahren mindestens 20 Monate in Vollzeit gearbeitet haben sowie deren Ehegatten oder eingetragene Lebenspartner bei einer familiären Gemeinschaft mit mindestens einem Kind.
G.Stevens--AMWN